Liebe Frau Bader, eine Arbeitnehmerin mit 25 Stunden/Woche möchte aus gesundheitlichen Gründen auf 16 Stunden/Woche verkürzen. 1. Besteht darauf überhaupt ein Rechtsanspruch? 2. Darf der Arbeitgeber dann einen neuen Vertrag zu Ungunsten der Arbeitnehmerin aufsetzen (deutlich schlechterer Stundenlohn)? Arbeitnehmerin ist 20 Jahre im (großen) Betrieb und Behindertenausweis ist beantragt. Vielen Dank
von Terkey235 am 06.02.2012, 12:14