Welcher Betrag wird vom Gehalt abgezogen, wenn ich nach der 1.Ez bis zum Eintritt der 2. Ss, die definitiv mit einem Beschäftigungsverbot einher geht, weniger als 3 Monate gearbeitet habe?
Vielen Dank
Und freundliche Grüße
von
Juli3
am 16.10.2016, 13:59
Antwort auf:
Abzug des Gehaltes
Hallo,
Nichts wird angerufen.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2016
Antwort auf:
Abzug des Gehaltes
Wieso soll was eingezogen werden?
von
Sternenschnuppe
am 16.10.2016, 14:12
Antwort auf:
Abzug des Gehaltes
Was Du in einem BV bekommst ist davon abhängig welcher Arbeitsvertrag gilt. Das mit den 3 Monaten betrifft nur Frauen welche wechselnde Lohn bekommen, wo zB in einem Monat für 20 Std die Woche gezahlt wird und im nächsten nur nach 10 Std die Woche. Wer ein Gehalt bekommt hat ja eine fixe Summe - egal wie viel im Monat gearbeitet wird.
Mitglied inaktiv - 16.10.2016, 14:32
Antwort auf:
Abzug des Gehaltes
Klar hab ich monatlich eine fixe Summe.
Aber in anderen Forenbeiträgen stand, dass man 3 Monate nach dem/r Elterngeld/Elternzeit gearbeitet haben muss um bei einer erneuten Ss volles Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot zu bekommen.
Meine Frage ist ja auf den Fall bezogen, dass ich evtl. Diese 3 Monate nicht erreiche und dann nicht weiß wieviel Gehalt ich während der restlichen Ss im Bv bekomme.
von
Juli3
am 16.10.2016, 19:50
Antwort auf:
Abzug des Gehaltes
Wer immer das so geschrieben hat hat Blödsinn geschrieben. Man muss nicht 3 Monate arbeiten damit man in einem BV ein Gehalt bekommt. Die 3 Monate beziehen sich NUR auf Frauen welche eben einen Lohn erhalten - aus den 3 Monaten wird dann ein Durchschnitt errechnet was sie dann im BV bekommen. Selbst wenn Du keinen einzigen Tag gearbeitet hättest würdest Du Dein Gehalt bekommen. Passiert nicht selten das Frau innerhalb der EZ schwanger wird und dann am ersten Arbeitstag ein BV bekommt.
Mitglied inaktiv - 16.10.2016, 21:59
Antwort auf:
Abzug des Gehaltes
Vielleicht hast du was falsch verstanden - was ich mir erklären könnte ist, dass jemand geschrieben hat:
Nach längerer Elternzeit macht es Sinn, erst 3 Monate zu arbeiten und dann schwanger zu werden, da man dann bei einem BV in der anschließenden Elternzeit das für einen bestmögliche Elterngeld bekommt, da Frau dann 12 Monate Einkommen hat.
Kann das sein?
von
malini
am 17.10.2016, 08:25