Meine Tochter ist im Juli 2012 geboren. Im Internet finden sich zwei Stichtage, für den Bezug von Betreuungsgeld. Einmal ab 1.8.2012, wonach ich also keinen Anspruch hätte: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/11/2012-11-09-Betreuungsgeld.html genauso hab ich aber schon Info bekommen, dass Kinder, die ab 1.1.2012 geboren sind, Anspruch haben. http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgeldgesetz/2012-2013.html Was ist denn die aktuelle Version?
von manuelasch am 16.01.2013, 22:21