absicherung nach elternzeit vor arbeitsaufnahme

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: absicherung nach elternzeit vor arbeitsaufnahme

hallo, ich hätte gern nochmal eine auskunft, ob ich AG schon sagen kann, dass ich schwanger bin und trotzdem rechtl.abgesichert bin: max.elternzeit ist abgelaufen, pause mit AG vereinbart, arbeitswiederaufnahme 2 monate später. zuvor unbefristeter AVertrag(läuft der mit Elternzeit ab?keine kündigung erhalten). bekomme nach den 2 monaten bei arbeitsbeginn neuen vertrag wegen teilzeit, den hab ich aber noch nicht!kann ich es trotzdem jetzt schon sagen und habe kündigungsschutz?bin für derzeit fam.versichert über meinen mann. sollte ich ein BVerbot bekommen, habe ich dann finanz.anspruch,obwohl ich das letzte mal vor elternzeit gearbeitet hab, muss man nicht erstmal wieder arbeiten?oder gilt dann automatisch das gehalt des neuen arbeitsvertrages, auch wenn ich den noch nicht hab? vielen dank schonmal

von kristinstill am 25.09.2015, 10:06



Antwort auf: absicherung nach elternzeit vor arbeitsaufnahme

Hallo, der TZ-Vertrag kann auch mündlich geschlossen sein. Ansonsten kommt es darauf an, was vereinbart wurde. Wurde der Vertrag beendet mit Option auf einen neuen, gibt es keinen Kündigungsschutz, anders, wenn er ruht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2015



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