Frage: Abschlagszahlung nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, mein ET wäre der 14.9.2016. Ich habe bereits ein Kind geboren 3.7.14. Ich hatte bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Und somit hätte ich am 04.07.16 wieder auf Arbeit erscheinen müssen Jedoch habe ich von meinem Frauenarzt eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt bekommen aufgrund vorzeitige Wehen. Ich wurde bis zum Mutterschutz krank geschrieben. Die AUs habe ich meiner Arbeitgeberin auch fristgerecht zukommen lassen. Jetzt zur meiner Frage: Müsste ich nicht einmal meinen vollen Gehalt von meiner Chefin überwiesen bekommen ? Ich hatte auf meinem Konto eine Buchung vom 240 Euro mit Bemerkung Abschlagszahlung Juli 2016? Was bedeutet das ? Ich würde eigentlich 1200 Euro Gehalt bekommen ? Bekomme ich den Rest noch gezahlt ? Vielen Dank ?

von Jenny.Lian am 28.07.2016, 15:34



Antwort auf: Abschlagszahlung nach Elternzeit

Hallo, Sie bekommen 6 Wochen vollen Lohn und dann KG von der KK: Klären Sie das mit dem AG Liebe GRüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2016



Antwort auf: Abschlagszahlung nach Elternzeit

Du hättest am 3.7. zur Arbeit gemusst. Die Summe ist auf jeden Fall zu gering. Rufe an und frage nach. Auch eine Abrechnung musst Du bekommen.

von Sternenschnuppe am 28.07.2016, 16:12



Antwort auf: Abschlagszahlung nach Elternzeit

Der 3.7. Wäre ein Sonntag gewesen. Da hat die Praxis geschlossen und iCh hatte eine AU vom 01.7.

von Jenny.Lian am 28.07.2016, 16:16



Antwort auf: Abschlagszahlung nach Elternzeit

Dann passt das ja alles :-) Wie gesagt ruf an, hier weiß ja keiner wie die bei Euch abrechnen. Zustehen tut Dir der Lohn ab 03.07.

von Sternenschnuppe am 28.07.2016, 16:18



Antwort auf: Abschlagszahlung nach Elternzeit

Hängt das evtl mit dem Mutterschutz zusammen? Abschlagszahlung hört sich für mich so an als wenn das erst einmal ein Teil wäre, weil warum auch immer der komplette Betrag nicht gezahlt wird. Evtl weil es noch nicht feststeht wie viel genau. Damit Du nicht komplett ohne Geld da stehst bis zur Klärung gab es eben den Teilbetrag. Zumal es ja eh verwunderlich ist, das Du jetzt schon für Juli das Geld auf dem Konto hast. Oder bekommt ihr das immer so früh? Die meisten Leute bekommen ja erst frühstens Anfang bis Mitte August das Gehalt für Juli auf ihr Konto. Zudem, Du müsstest ja dem AG jetzt die Meldung zum Mutterschutz abgeben, dann das direkt klären warum und weshalb. Volles Gehalt kann es aber IMO nicht geben, weil du ja frühstens eine AU haben darfst ab dem 2ten Geburtstag Deines Kindes - das wäre dann der erste Arbeitstag gewesen. Und da ich zweifel das Du am Wochenende arbeitest, wäre das eben Montag gewesen und nicht Freitag. Mindestens der Tag würde also eh rausfallen. Bliebe die Frage wann Dein Mutterschutz beginnt, so rein über den Kopf gerechnet müsste der ja diese Woche - und damit eben noch im Juli - begonnen haben. Und dann zahlt der AG ja nur seinen Anteil, der von der KK bekommst du von der KK selbst.

Mitglied inaktiv - 28.07.2016, 18:09



Antwort auf: Abschlagszahlung nach Elternzeit

Erstmal Danke für die antworten bisher. Mein Muterschutz beginnt am 03.8. Danke für euer Kopf zerbrechen :-)

von Jenny.Lian am 28.07.2016, 18:23



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