Absage TZ in EZ nicht formgerecht, kann ALG I gestr.werden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Absage TZ in EZ nicht formgerecht, kann ALG I gestr.werden

Hallo Frau Bader, kann mir das ALG I versagt werden, wenn mir mein AG weder frist-noch formgerecht die Ablehnung der TZ in der Elternzeit mitgeteilt hat. D.h. können Sie mit der Begründung ich hätte ja vors Arbeitsgericht gehen können, das ALG I streichen, welches mir mit 21 Jahren Vollzeit ja sonst zustehen würde, da ich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe(30 Std.), ich die Absage des ALG schriftlich habe, die Genehmigung woanders arbeiten zu gehen vorliegt und die Kinderbetreuung gegeben ist. Danke Sandra

von Tinax am 18.12.2012, 08:26



Antwort auf: Absage TZ in EZ nicht formgerecht, kann ALG I gestr.werden

Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Machen Sie einen zeitnahen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2012



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