Hallo Frau Bader, kann mir das ALG I versagt werden, wenn mir mein AG weder frist-noch formgerecht die Ablehnung der TZ in der Elternzeit mitgeteilt hat. D.h. können Sie mit der Begründung ich hätte ja vors Arbeitsgericht gehen können, das ALG I streichen, welches mir mit 21 Jahren Vollzeit ja sonst zustehen würde, da ich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe(30 Std.), ich die Absage des ALG schriftlich habe, die Genehmigung woanders arbeiten zu gehen vorliegt und die Kinderbetreuung gegeben ist. Danke Sandra
von Tinax am 18.12.2012, 08:26