Abbruch der Elternzeit zur Wahrnehmung des Mutterschutzes für zweites Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Abbruch der Elternzeit zur Wahrnehmung des Mutterschutzes für zweites Kind

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten unser zweites Kind nach §16 Abs. 3 BEEG werden wir die Elternzeit abbrechen (2 Jahre genommen). Allerdings haben wir den Auszahlungszeitraum auf diese 2 Jahre ausgedehnt. Mich interessiert jetzt, ob durch den Abbruch der Elternzeit im 2. Jahr auch unser Auszahlungsanspruch für die letzten 3-4 halben Monatsbeträge Elterngeld verloren geht? Oder wird hier zwischen Bezugs- und Auszahlungszeitraum unterschieden? Mit freundlichen Grüßen J. Haber

von Pearlhaber am 22.07.2014, 11:40



Antwort auf: Abbruch der Elternzeit zur Wahrnehmung des Mutterschutzes für zweites Kind

Hallo, bleibt erhalten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.07.2014



Antwort auf: Abbruch der Elternzeit zur Wahrnehmung des Mutterschutzes für zweites Kind

Wird unterschieden. Der Bezug ist ja vorbei.

von Sternenschnuppe am 22.07.2014, 13:39



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