Hallo, Leider werde ich wohl die Kita- Eingewöhnung bei meiner Tochter (12 Monate) abbrechen, da sie gar nicht mit der Situation zurecht kommt und sich nicht durch die Erzieherin beruhigen lässt. Ich hatte zuerst 12 Monate Elternzeit bei meinem AG beantragt. Da ich nach dem Jahr nicht wieder Vollzeit einsteigen wollte, habe ich die Elternzeit um weitere 12 Monate verlängert und Elternteilzeit (20 h) angekündigt. Mein Arbeitgeber hat mir die Verlängerung der Elternzeit und die Elternteilzeit schriftlich bestätigt. 1. Kann ich die Teilzeit in der Elternzeit einfach auf 0 reduzieren oder braucht es hierfür die Zustimmung des AG? 2. Kann der AG die Zustimmung in diesem Fall verweigern? 3. Habe ich durch die Verlängerung der Elternzeit das 3. Jahr EZ "wieder bekommen"? 4. Da ich nicht weiß, ob wir finanziell hinkommen: wenn mein AG mir keinen Minijob anbieten kann und ich einen Minijob bei einem anderen AG finde, muss er dann zustimmen? 5. Kann ich die Arbeitszeiteinteilung (geplant waren 20h täglich 4h) nachträglich noch auf 15 h mit 1x 8 h und 2x 3,5 h ändern? Eventuell können meine Mutter und der Papa einspringen. Kann der AG das ablehnen und auf die 20h bestehen? 6. Wenn ich doch noch einen weiteren Monat die Eingewöhnung versuchen möchte, muss ich dann einen erneuten Antrag beim AG stellen? 7. Gibt es irgendwelche finanziellen Unterstützungen (Betreuungsgeld ist ja nicht mehr möglich, oder) Danke im Voraus und viele Grüße
von Tschassi am 18.09.2015, 22:25