Hallo Frau Bader,
als wissenschaftliche Mitarbeiterin habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag, der am Ende dieses Jahres abläuft. Der Vertrag wurde verlängert und von mir unterschrieben um weitere 1 1/2 Jahre, ab dem 1.01.2015. Ich bin in der 12 Woche schwanger und wollte meinen Arbeitsgeber darüber informieren. Meine Frage:
Kann mein Arbeitsgeber den Verlängerungsvertrag zurückziehen? Ich vermute der Vertrag ist erst ab 1.01.2015 gültig, obwohl dieser zu einem früheren Zeitpunkt unterschrieben wurde? In diesem Fall, sollte ich meinen Arbeitsgeber erst nach 1.01.2015 über die SS informieren.
Danke im voraus
von
tania34
am 28.11.2014, 11:02
Antwort auf:
Ab wann wäre es ratsamer meinen Arbeitsgeber über Ss zu informieren?
Hallo,
unterschreiben = wirksam. Der Ag kann da nichts zurückziehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2014
Antwort auf:
Ab wann wäre es ratsamer meinen Arbeitsgeber über Ss zu informieren?
Der Vertrag ist von beiden Seiten aus unterschrieben worden. Du hast die Kopie des Arbeitsvertrages bei dir wo du und der Arbeitgeber unterschrieben haben. Somit ist die Gültigkeit des Vertrages da. Die Schwangerschaft kannst du mitteilen. Dir kann von der Arbeit aus her nichts passieren. Der Vertrag würde dann erst in eineinhalb Jahren auslaufen.
von
Ani123
am 29.11.2014, 21:36