Hallo! Meine zwei Kinder (2 und 6 Monate) haben von ihrer kürzlich verstorben Oma eine nicht unerhebliche Summe geerbt, die wir als Eltern jetzt nach bestem Wissen und Gewissen für sie (und auf ihren Namen) anlegen werden. Auch zur Geburt haben beide bereits von ihren Großeltern größere Beträge als Anlage auf ihren Namen bekommen. Zusätzlich haben beide ein Taschengeldsparbuch für Gelder, die sie zu Geburts- und Feiertagen bekommen. Jetzt stellt sich uns die Frage ab wann man den Kindern ihre Finanzen vollständig offenlegen muss, da wir ihnen das Geld eigentlich erst nach Volljährigkeit übergeben möchten. Ausgenommen die Taschengeldsparbücher, auf die sie vorher bereits Zugriff haben werden. Ist das so rechtens oder müssen wir ihnen das vorher mitteilen? Was ist mit den Steuererklärungen? Momentan unterschreiben wir die ja noch, falls notwendig., Da sie dazu gar nicht in der Lage wären und ja auch nicht geschäftsfähig sind. Ab wann müssen die Kinder dies selbst unterschreiben und wüßten somit über ihre Finanzen? Ab 18 mit unbeschränkter Geschäftsfähigkeit oder schon eher? Vielen Dank LG Lilly
Mitglied inaktiv - 11.02.2017, 22:27