Frage: Ab wann beginnt die Elternzeit?

Hallo!! Ich möchte 2 Jahre elternzeit nehmen! Habe am 4.4 ET! Angenommen sie kommt dann auch.. Ab wann beginnt dann die elternzeit? Ab dem 4.4.13-4.4.15 oder erst 8 Wochen später nach dem Mutterschutz? Danke schonmal!

Mitglied inaktiv - 05.02.2013, 20:39



Antwort auf: Ab wann beginnt die Elternzeit?

Hallo, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Da jedoch das Elterngeld auf das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, bekommt man erst nach Beendigung der Zahlung des Mutterschaftsgeld ist Elterngeld. Wenn man drei Jahre nehmen will, endet die Eltern Zeit somit am dritten Geburtstag des Kindes. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2013



Antwort auf: Ab wann beginnt die Elternzeit?

Die Elternzeit beginnt NACH dem Mutterschutz. Aber du musst aufpassen. Wenn du für die zwei Jahre Elterngeld beantragst denk dran dass das Mutterschaftsgeld von AG und KK auf das Elterngeld angerechnet werden. Du bekommst also nicht 2 volle Jahre Elterngeld sondern nur 22 Monate. Wenn du auf das Geld angewiesen bist musst du am 2. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten!

von MamiP am 05.02.2013, 21:26



Antwort auf: Ab wann beginnt die Elternzeit?

Sie beginnt nach dem Mutterschutz, aber Mutterschutzzeit (nach der Geburt) und Elternzeit werden miteinander "verrechnet". Daher ist es sinnvoll in der Anmeldung der Elternzeit die genauen Daten der Elternzeit zu nennen, die man beanspruchen möchte. Die Formulierung "Ich mache 2 Jahre Elternzeit" ist irreführend. Im "Standardfall" ist damit 2 Jahre ab Geburt gemeint. Dann wäre der erste Arbeitstag der 2. Geburtstag des Kindes. Es kann damit aber auch 2 Jahre ab Ende Mutterschutz gemeint sein. Dann ist der erste Arbeitstag eben (min) 8 Wochen nach dem 2. Geburtstag des Kindes. Damit hat man aber auch 2 Jahre und (min) 8 Wochen der Elternzeit verbraucht! Also lieber das genaue Datum in die Anmeldung schreiben! Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.02.2013, 21:38



Antwort auf: Ab wann beginnt die Elternzeit?

Okay also hab ich das richtig verstanden.. Geburt 4.4.13..2Jahre elternzeit fangen dann an ab dem 4.6.13-3.6.15 ! Aber elterngeld was ich auf zwei Jahre splitten lasse bekomme ich nur bis April 15!!

Mitglied inaktiv - 05.02.2013, 22:46



Antwort auf: Ab wann beginnt die Elternzeit?

Ähmm Leute, laut der Seite hier beginnt Elternzeit eben nicht automatisch nach dem Mutterschutz: http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFragen/index.php Ist auch wo logisch, weil Elternzeit-Anspruch hat man ja 3 Jahre bzw bis vollendeten 3ten Lebensjahr. Dann würden ja immer 8 Wochen fehlen von den 3 Jahren Anspruch. Die variante das man das dritee Jahr jetzt aufspart mal aussen vor genommen. Ich denke mal das mit nach dem Mutterschutz hat sich wegen der 7-Wochen-Frist so eingebürgert.

Mitglied inaktiv - 06.02.2013, 02:15



Antwort auf: Ab wann beginnt die Elternzeit?

Wenn man das EG splitten läßt (jetzt mal davon ausgegangen man ist nicht alleinerziehend), bekommt man max. 20 Monate ausgezahlt!!!! Hängt natürlich davon ab ob man nun 8 Wochen MuSchu nach der Geburt hat oder mehr. Wenn mehr, dann verringern sich die Monate entsprechend (und zwar doppelt - wegen der Splittung)! Wichtig damit man sich für die Zeit in der man kein EG bekommt Geld zurücklegt. Soweit ich weiss werden bei einer Frau die 8 Wochen MuSchu Geld bekommt und das EG splitten läßt die 20 Monate so ausgezahlt: Monate 1+2: kein EG Monate 3-12: halbes EG Monate 13+14: kein EG Monate 15-24: halbes EG LG Sabine

Mitglied inaktiv - 06.02.2013, 08:14



Antwort auf: Ab wann beginnt die Elternzeit?

Nö! Denn die 8 Wochen Mutterschutz sind nicht gleich 2 Lebensmonate! Beim Geburtstermin 4.4. gehen die 8 Wochen Mutterschutz bis zum 30.05.2013. Die sofort anschließende Elternzeit beginnt dann am 31.05.2013. Lässt du dein Elterngeld splitten (und bekommst ganz normal MuSchu-Geld), dann kommst du bis 03.02.2015 (Ende 22. Lebensmonat). Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.02.2013, 10:26



Antwort auf: Ab wann beginnt die Elternzeit?

Die Elternzeit beginnt an dem Tag für den man sie beantragt hat! Aber: die (nachgeburtliche) MuSchu-Zeit wird immer auf die Elternzeit angerechnet! Anrechnen heißt da, die MuSchu-Zeit überlagert quasi die Elternzeit oder anders herum: die Elternzeit läuft untendrunter einfach mit. Nimmt man also die (max) 3 Jahre Elternzeit direkt ab Geburt, dann ist der 3. Geburtstag der erste Arbeitstag. Nimmt man die 3 Jahre Elternzeit ab Mutterschutzende, dann ist der erste Arbeitstag auch der 3. Geburtstag des Kindes. Nimmt man ab MuSchu-Ende 2 Jahre Elternzeit und will sich den Rest aufsparen, dann hat man zum Aufsparen kein ganzes Jahr mehr, sondern 1 Jahr minus MuSchu-Zeit. Die 7-Wochen-Frist (bei der Anmeldung der EZ) hat mit dem MuSchu nix zu tun! Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.02.2013, 10:40



Antwort auf: Ab wann beginnt die Elternzeit?

Kleine Korrektur: Die Zahlungen der Splittungen fangen direkt nach dem Elterngeldbezug an. Also in deinem Beispiel schon im Monat 13. Was aber sein kann... Für den 2. Lebensmonat bekommt man ja teilweise noch etwas Elterngeld (für die Tage, die der LM länger geht als die 8 Wochen MuSchu sind) Der davon gesplittete Teil würde im LM 13 ausgezahlt. Erst dann folgt im LM 14 der normale gesplittete Teil. Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.02.2013, 10:43



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit

Guten Tag,   ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit. Unsere Tochter ist am 8.11.2023 geboren und mein Mann möchte vom 08.05-08.08 in Elternzeit gehen (Elterngeld Plus) In der Zeit ist geplant, dass er 30 Stundne arbeitet. Sein Arbeitgeber gewährt ihm nur eine Stundenreduzierung vom 01.05 bis 01.08. Die Elterngeldstelle hat uns sc...


Elternzeit auslaufen lassen?

Guten Tag, Meine Elternzeit endet am 14.07. diesen Jahres. Ich würde ab Oktober im selben betrieb einen Minijob anfangen und habe nach unbezahlten Urlaub gefragt ab Ende der Elternzeit bis zum Beginn meines Minijobs im Oktober (brauche die Zeit wegen Kindergarten und Schulstart). Soweit ist das ok für meinen Arbeitgeber und ich soll mich mit...


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...


Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...