Frage: Ab wann Elternzeit beantragen?

Re: Elternzeit beantragen ab wann Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Jahren unbefristet in einer Kommune tätig. Bei der Geburt unserer 1. Tochter habe ich bei meinem Arbeitgeber 7 Wochen vor Elternzeitbeginn die Elternzeit beantragt. Auch wegen Kündigungsschutz war dies ja auch ratsam. Jetzt ist unsere 2. Tochter unterwegs und Entbindungstermin ist Mitte Mai 2017. Mein Vorgesetzter weiß schon Bescheid. Und weiß das ich auch Elternzeit nehmen möchte und hat es auch schon so vermerkt. Elternzeit direkt nach der Geburt. Elternzeit muss ich im Personalbüro beantragen. Könnte ich dieses schon tun? Ratsam oder eher nicht ratsam? Bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort! Zu Ihrer Frage: Unsere Tochter ist am 19.07.13 geboren. Hatte nur im 1. Lebensjahr Elternzeit. 4 Wochen nach Geburt und 4 Wochen vor dem 1. Geburtstag. von Johnny am 26.12.2016 von Johnny am 14.01.2017

von Johnny am 14.01.2017, 22:28



Antwort auf: Ab wann Elternzeit beantragen?

Hallo, ich würde es ankündigen, damit der AG planen kann. Und dann eben direkt nach der Geburt beantragen Liebe Grße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2017



Antwort auf: Ab wann Elternzeit beantragen?

ich würde es jetzt schon tun. sieben wochen davor musst du eh. du kannst es aber bei deinem vorausantrag jetzt nur montasweise beantragen. z.b. direkt ab geburt einen monat und den 12. lebensmontag z.b. erst wenn du die geburtsurkunde hast, kannst du den definitiven antrag stellen, da du dann weißt, an welchem tag das kind geboren ist und dieser tag ist ja entscheidend für deine monate.

von mellomania am 15.01.2017, 20:42



Antwort auf: Ab wann Elternzeit beantragen?

Du kannst jetzt schon deine komplette Elternzeit beantragen, so wie du sie nehmen willst. Du gibst einfach in deiner Elternzeitmeldung an "ab Geburt (vorr. ET...)" und dann bei den Monaten immer angeben "1. Lebensmonat (vorr. von bis)" usw. Da du in einer Kommune angestellt bist, gehe ich von aus, dass es dort noch mehr Mitarbeiter mit einer ähnlichen Position gibt, wie Du sie innehast. Du bist auch schon seit Jahren dort angestellt. Sofern es keine Abmahnungen gab, würde ich von ausgehen, dass Du dich selbst (die angestrebte Elternzeit mal nicht berücksichtigt) jetzt nicht von Kündigung bedroht siehst. In diesem Fall würde ich die EZ auch schon eher als 7 Wochen vorher beantragen. Wirst Du gekündigt, weil Du in EZ gegangen bist, musst DU ohnehin Kündigungsschutzklage einreichen. Ansonsten musst Du 7 Wochen vor ET die Elternzeit einreichen. Ob das jetzt ratsam ist... ich meine, sie wissen es doch eh schon alle und wenn Du jetzt nicht befürchtest, dass man dich rausschmeißt, weil Du EZ einreichst, warum nicht? Nach der Geburt solltest Du noch einmal die konkreten Termine melden, falls dein AG darauf besteht mit Geburtsurkunde. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 16.01.2017, 09:15



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