Sehr geehrte Frau Bader,
stimmt es, dass man erst ab dem 15. Lebensmobat des Kindes Anspruch auf Betreuungsgeld hat?
Ich habe nur 12 Monate Elterngeld in Anspruch genommen (keine Partnermonate).
Laut Dame im Amt darf man das Betreuungsgeld nur direkt im Anschluss an das Elterngeld beantragen (ab 13. LM des Kindes) wenn der Partner seine Elternzeit ebenfalls innerhalb der ersten 12 Monate genommen hat. Aber das wären ja insgesamt auch 14 Monate Elternzeit 12 die Frau und 2 der Mann)
Wir bekommen aber ja definitiv nur 12 Monate Elterngeld und nicht 14 Monate wie "regulär".
So betrachtet bekommen die ja dann schon 2 Monate mehr Elterngeld und dürfen zusätzlich 2 Monate mehr/früher Betreuungsgeld beanspruchen und ich bekomme nur 12 Minate Elterngeld und 2 Monate weniger/später Betreuungsgeld? Kann das stimmen?
von
malu2016
am 22.02.2017, 10:47
Antwort auf:
Ab wann Anspruch auf Betreuungsgeld?
Hallo,
Bundesbetreuungsgeld gibt es ja nicht mehr.
Bitte stellen Sie die Frage neu und schreiben Sie dazu, welches Bundesland es betrifft.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2017
Antwort auf:
Ab wann Anspruch auf Betreuungsgeld?
Betreuungsgeld?
Ist das nicht 2015 wieder gestrichen worden?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 22.02.2017, 11:19
Antwort auf:
Ab wann Anspruch auf Betreuungsgeld?
= Landesrecht. Bayern hat es und in einigen wenigen Bundesländern gibt es noch das Landeserziehungsgeld.
Mitglied inaktiv - 22.02.2017, 13:43
Antwort auf:
Ab wann Anspruch auf Betreuungsgeld?
Wenn man es ab dem 13. Lebensmonat bezieht, endet der Bezugszeitraum nach dem 34. Lebensmonat, wenn man es ab dem 15. LM beantragt nach dem 36. LM. D.h. es wird keiner bevorteilt, es verschiebt sich einfach nur.
Dein Partner könnte ja theoretisch immer noch das Elterngeld beziehen, deswegen kann man erst das Betreuungsgeld beantragen, wenn diese Möglichkeit auch vorbei ist.
Wo siehst du da eine Benachteiligung?
von
malini
am 22.02.2017, 13:54