Schönen guten Tag. Ich hab im Mai 2013 unsere Tochter zur Welt gebracht. War nach einem Jahr wieder für drei Tage arbeiten. Durch längere Zeit krank bin ich wieder in Elternzeit gegangen. Diese endet am 24.Mai. Ich bin aber jetzt schwanger und bekomme ein Berufsunfähigkeit. Ich hab seit November 2015 kein Gehalt bekommen wegen Elternzeit. Von wem bekomme ich denn dann ab Ende Mai Geld wenn ich ein BV habe? Muss ich mich arbeitslos melden und was muss ich tun? Liebe Grüße
von
Katlhu
am 29.03.2016, 11:07
Antwort auf:
Ab 24.Mai Elternzeit zuende und wieder ss
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der EZ bekommen Sie wieder vollen Lohn - auch bei einem BV.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.04.2016
Antwort auf:
Ab 24.Mai Elternzeit zuende und wieder ss
Du kannst ja nur Elternzeit haben, wenn du nen AG hast - bist du derzeit in einem Arbeitsverhältnis, das wegen der Elternzeit ruht?
von
malini
am 29.03.2016, 13:20
Antwort auf:
Ab 24.Mai Elternzeit zuende und wieder ss
Ja habe einen Arbeitgeber.
von
Katlhu
am 29.03.2016, 13:32
Antwort auf:
Ab 24.Mai Elternzeit zuende und wieder ss
Dann reichst du das BV einfach beim AG ein (am Besten bald, dass er auch planen kann) und bekommst von ihm das Geld entsprechend dem Vertrag, den du mit ihm hast.
von
malini
am 29.03.2016, 13:59
Antwort auf:
Ab 24.Mai Elternzeit zuende und wieder ss
Den Vollzeit Vertrag oder das Geld vor der zweiten Elternzeit? Hab nur nen unterschriebenen Vollzeitvertrag und das andere nach der Geburt mit den drei Tagen war nur mündlich und dann hab ich halt so gearbeitet.
von
Katlhu
am 29.03.2016, 14:10
Antwort auf:
Ab 24.Mai Elternzeit zuende und wieder ss
Dann bekommst Du ab Ende Elternzeit den Vollzeitlohn im BV. So würdest Du ja auch nach aktuellem Vertrag verdienen.
Schnell kannst Du das nicht einreichen, da es in der Elternzeit kein BV gibt.
Aber danach sofort. Mündlich kannst Du den AG darüber schon informieren.
von
Sternenschnuppe
am 29.03.2016, 17:55