Frage: Elternzeit bei Zwillingen

Hi Ich bereite grade alle Anträge vor die ich nach der Geburt loswerden muss....und das kann nicht mehr soooo lange dauern (35. Woche) Und da steh ich nun wieder... und versteh nur Bahnhof... *schnief* Lt. Gesetzt: Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. WIESO 2 Jahre? Man kann doch 3 Jahre machen.... Oder was genau ist mit dem Satz gemeint? Und wenn ich 2 Jahre beantragen will (dann will ich auch wieder arbeiten), das 3. aber ggf nehmen MUSS wenn ich keinen Kita Platz bekomme, wie trage ich das wo ein? Das kann ich ja erst dann sagen wenn ich keinen Platz bekommen habe. Sprich hier bei uns Ende Febr. eines jeden Jahres (VET der Zwillis Ende Sept. - wäre ja dann Arbeitsbeginn). Ich habe nur eine Zeile für das Kind / Die Kinder und dann mehrere Reihen für die Zeiten von.... bis.... Aber wenn ich das 3. Jahr da reinschreibe ist es wohl so, dass die mich dann nicht nach 2 Jahren wiedernehmen müssen (aber können) weil ich ja 3 beantragt habe.... so sagte man mir das mal im Gespräch... Nun hab ich gelesen bzw gesagt bekommen, dass ich bei Zwillis auch einfach für Nr. 1 2 Jahre beantrage und dann für Nummer 2 beispielsweise nochmal was beantragen kann. Auch zu einem späteren Zeitpunkt unter der Berücksichtigung, dass ich dies wieder 7 Wochen VOR Beginn mache. Wo steht denn im Gesetzt, dass ich für jedes meiner Zwillis 3 Jahre machen kann?! Und wie muss ich beantragen, dass ich ggf. (wenn das nun möglich ist mit der Elternzeit für Zwillis - jedes mal 3 Jahre Anspruch) 1 oder 2 Jahre auf einen Zeitraum zw. 3. und 8 LJ verlegen möchte. AG muss dem zustimmen, das weiß ich! Was wäre in meinem Fall den am Günstigsten? Wie würden sie verfahren bei der Beantragung? Ich bin echt zu blöd für all das... HILFE....

von Novi2007 am 22.08.2011, 17:33



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen

Alles geklärt? :-) NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2011



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen

Tief durchatmen! Frage 1: Du musst dich erstmal nur für 2 Jahre festlegen, wie du das mit dem dritten machen möchtest, kannst du dir noch überlegen! (die Formulierung ist also ein Entgegenkommen an dich) Das ist auch die Antwort auf deine nächste Frage. Bekommst du nach 2 Jahren keine Kita-Platz, dann kannst du min 7 Wochen vor dem Ende der Elternzeit das dritte Jahr anmelden! MIt den Zeilen meinst du den Elterngeldantrag oder? Ist eigentlich auch egal. Meldest du 2 Jahre Elternzeit an, kannst du gegen Ende problemlos auf 3 verlängern. Meldest du (am Anfang) 3 Jahre an, dann benötigst du die Zustimmung deines AG, wenn du eher wieder arbeiten möchtest. Und bei Zwillingen ist es so: Möchtest du das Maximum an Elternzeit rausholen, dann meldest du an: Jahr 1 und 2 für Kind A, Jahr 3 für Kind B. Zeitgleich bittest du um Übertragung von 12 Monaten für Kind A und 12 für Kind B über deren drittes Lebensjahr hinaus. Diese zwei Jahre kannst du zB direkt im Anschluss nehmen (=5 Jahre am Stück) oder zB zu deren Einschulung. Kannst auch ein Jahr direkt und das letzte etwas später nehmen. (hier ein Link, der es verdeutlicht) Also maximal möglich sind 5 Jahre, eines geht verloren. Gruß Sabine

von SumSum076 am 22.08.2011, 22:41



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen

Abend Das klingt jetzt logisch... ich finde die Gesetzestexte einfach nur zum Würgen, da komm ich nicht mit zurecht. Gut dann werde ich also 2 Jahre beantragen und netterweise angeben, dass ich ggf das 3. noch nehme wenn ich keinen Kita Platz bekomme. Aber das habe ich schon beim Gespräch in der Personalabteilung erwähnt. Wenn ich jetzt den Antrag für 2 Jahre auf Kind a) laufen lasse, dann den 2. wenn ich doch 3 Jahre machen will auf Kind b), dann reicht es aus, wenn ich beim 2. Antrag angebe, dass ich die Zeiten aufsparen will für einen Zeitraum bis zum 8. LJ? Also ohne das ich mich da festlegen muss für wann genau? Aber da ich das ja noch nicht weiß, wäre es ja günstiger den Antrag für Kind a) wie gehabt zu machen und dann festzuhalten, dass ich für Kind b) die Zeiten aufsparen will? Bei uns in der Firma gibt es Anträge für die Elternzeit (wohl weil ich einen AG mit über 500 Mitarbeitern habe), den Antrag meinte ich eben auch in meinem Text mit den Zeilen *g* P.S.: Den Link kann ich jetzt nicht sehen.... Liebe Grüße

von Novi2007 am 22.08.2011, 23:18



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