AU nach Elternzeit ohne Beschäftigung = Krankengeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: AU nach Elternzeit ohne Beschäftigung = Krankengeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe während der 1-jährigen Elternzeit meine Beschäftigung verloren (brefristeter Vertrag ist abgelaufen und nicht verlängert). Momentan erhalte ich noch Elterngeld, bin aber arbeitsunfähig geschrieben, was auch nach Beendigung der EZ andauern wird. Ich bin nicht verheiratet und damit ja auch nicht Familienversichert. Erhalte ich nach Ablauf der EZ Krankengeld oder muss ich ALG I beantragen? Über Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank & freundlichen Gruß, Hagebutte

von HagebutteFenchel am 25.01.2017, 08:19



Antwort auf: AU nach Elternzeit ohne Beschäftigung = Krankengeld?

Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt ga nicht zur Verfügung stehen ist es ganz schlecht. Dann bekommen Sie nämlich noch nicht einmal ArbGeld 1 - darüber wären Sie kk-Verischert. Die KK-Versichrung geht auf keinen Fall wegen der Erkrankung in der EZ einfach weiter Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2017



Antwort auf: AU nach Elternzeit ohne Beschäftigung = Krankengeld?

Wie viele Stunden könntest Du denn ohne Erkrankung arbeiten in der Woche? Wie viele Stunden ist das Kind betreut ?

von Sternenschnuppe am 25.01.2017, 08:23



Antwort auf: AU nach Elternzeit ohne Beschäftigung = Krankengeld?

Mir wäre wichtig zu wissen, ob ich Krankengeld bekäme, nicht, ob ALG I oder II in Frage kommt. Ich habe keinen Krippenplatz, der Vater könnte bei einer 20-Stunden-Stelle aber betreuen.

von HagebutteFenchel am 25.01.2017, 08:28



Antwort auf: AU nach Elternzeit ohne Beschäftigung = Krankengeld?

Nachtrag: Krebserkrankung.

von HagebutteFenchel am 25.01.2017, 08:29



Antwort auf: AU nach Elternzeit ohne Beschäftigung = Krankengeld?

Wichtig ist die Krankenversicherung! Ohne AG, ohne Ehe, ohne Elterngeld, ohne ALG I - keine Krankenversicherung (Krankengeld gibts so auch nicht - bist ja quasi Hausfrau). Für ALG I braucht man ua eine Betreuung fürs Kind. Daher die Frage nach der Betreuung. Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.01.2017, 08:37



Antwort auf: AU nach Elternzeit ohne Beschäftigung = Krankengeld?

Erstmal vielen Dank für Deine Antwort! :-) Ja, das habe ich dann alles nicht (mehr). Die Angaben von KK und Agentur für Arbeit sind widersprüchlich. Jeder meint, der andere ist zuständig. AA sagt, die KK zahlt KG, da Erkrankung schon in Elternzeit begann. Wäre es erst danach dazu gekommen, wäre es anders.

von HagebutteFenchel am 25.01.2017, 08:46



Antwort auf: AU nach Elternzeit ohne Beschäftigung = Krankengeld?

Das Arbeitsamt ist zuständ wenn Du die Vorraussetzungen erfüllst. Betreuung , vorm Kind lange genug beschäftigt gewesen... Dann zahlen sie 6 Wochen und danach die Krankenkasse Krankengeld. Ohne AG jetzt brauchst Du doch gar keine AU.

von Sternenschnuppe am 25.01.2017, 13:33



Antwort auf: AU nach Elternzeit ohne Beschäftigung = Krankengeld?

Eben genau, AU jetzt ist sogar störend und nachteilig. Wozu soll die auch gut sein wenn eh wegen EZ daheim. AU ist IMO ein RIESENFEHLER!!! der dich echt jetzt teuer zu stehen kommen kann. Dringend Kinderbetreuung klären, mit dem Arbeitsamt sich zusammensetzen und sich arbeitssuchend und arbeitslos melden. Krebs bedeutet - so krass es klingt - nicht das du arbeitsunfähig bist. Du musst aber bereit sein auch arbeiten zu wollen und das auch nachträglich betonen! Arbeitskollegin hatte krebs, die war nur die 3 Wochen nach der Brust-OP krank geschrieben, ansonsten ist sie mehr oder minder normal arbeiten gekommen. je nachdem wie gut sie sich gefühlt hat mal mehr, mal weniger. Selbst wie die Bestrahlung war, sie musste aber keine Chemo bekommen - das ist meiste der sehr viel härtere teil. Ohne Kinderbetreuung allerdings kann das Arbeitsamt jeglichen Anspruch auf ALG1 verweigern. ALG2 wäre auch fraglich, da dann Einkommen des kompletten Haushaltes gilt. heißt, wenn ihr mit de Vater zusammenwohnt, muss der alles offen legen, da ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft seit und nur wenn der nicht genügend verdient. Und dann muss er notfalls auch für deine krankenversicherung aufkommen, oder ihr heiratet doch noch. Dann könntest Du in die Familienversicherung sofern er in der gesetzlichen als Pflichtmitglied ist. Die Krankenversicherung ist aktuell deine größte Baustelle - die würde ich klären. Wegen finanzieller Unterstützung kann man dann prüfen lassen ob evtl erhöhtes Kindergeld und/oder Wohngeld greift. Sollte ALG1 und Hartz4/ALG2 nicht greifen.

Mitglied inaktiv - 25.01.2017, 18:31



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