ALG1 vor und nach Elternzeit - Bemessungszeitraum und -Höhe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ALG1 vor und nach Elternzeit - Bemessungszeitraum und -Höhe

Guten Tag! Ich muss ein bisschen ausholen: Ich habe VOR meiner Elternzeit ALG 1 bezogen und habe nun NACH Elternzeit noch einen Restanspruch von 4 Monaten übrig. Nun habe ich meinen Bewilligungsbescheid bekommen und glaube, dass er falsch berechnet wurde. (bzw dass einfach die gleichen Zahlen wie VOR Elternzeit verwendet wurden) Ich habe zwei Berufe. VOR meiner Elternzeit war ich in meinem nicht-akademischen Beruf gemeldet, dessen aktuelles Gehalt dann auch Bemessungsgrundlage war. Nun NACH Elternzeit habe ich mich mit meinem akademischen Beruf arbeitslos gemeldet. In diesem Beruf habe ich aber lange Jahre nicht mehr gearbeitet, so dass ich der Meinung bin, dass zur Bemessung ein durchschnittliches Einkommen dieser akademischen Berufsgruppe herangezogen werden muss - stimmt das? Wenn ja, mit welchem Paragraphen kann ich das belegen? Ich habe bei meiner Suche nichts gefunden. Ich möchte zeitnah Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Vielen Dank und freundliche Grüße!

von roesi am 02.02.2017, 08:42



Antwort auf: ALG1 vor und nach Elternzeit - Bemessungszeitraum und -Höhe

Hallo, Ausgangslage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I ist das Bemessungsentgeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2017



Antwort auf: ALG1 vor und nach Elternzeit - Bemessungszeitraum und -Höhe

Du hast keinen neuen Anspruch erworben, sondern du hast einen Restanspruch von 4 Monaten und da bekommst du das gleiche ALG I wie vor der Elternzeit. Außerdem kommt es für die Berechnung nicht darauf an, für was für einen Beruf du dich arbeitslos meldest, sondern einzig auf den Verdienst. Widerspruch zwecklos.

von ALF0709 am 02.02.2017, 11:13



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