Liebe Frau Bader, toll, dass es dieses Formum gibt! Ich werde im September Vater und habe eine Frage. Ich möchte 16 Monate Elternzeit ab Geburt nehmen. Leider wird mich mein Arbeitgeber danach wohl rausschmeissen und das darf er wohl auch, weil die Firma so klein ist. Frage: Nach 16 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug, bekomme ich dann immer noch das volle ALG1 anhand meines Gehalts vor der Elternzeit oder wird von einem geringeren Gehalt ausgegangen oder diese pauschalierte Berechnung vorgenommen? Danke schon Mal und LG
Mitglied inaktiv - 10.04.2017, 10:28