Hallo, ich befinde mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Ich habe bei meinem AG schriftlichen Antrag auf TZ während der Elternzeit gestellt (30 Wochenstunden). Mein Arbeitgeber hat diesen abgelehnt. Da mein Kind betreut ist und ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe kann ich ALG1 beantragen. Ich habe vor der Elternzeit 10 Jahre Vollzeit gearbeitet. Auf welcher Grundlage wird das ALG1 berechnet? Zählt das Elterngeld mit rein oder nur das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit? Wieviel % meines Gehaltes stehen mir als ALG1 zu?
von Bibiwau am 23.03.2011, 13:29