Sehr geehrte Damen und Herren, meine Tochter ist 29 Jahre und in der 38. Woche schwanger (Entbindungstermin ist der 17.11.2014, Mutterschutz ab 06.11.2014). Wir haben ein riesen Problem. Sie hatte einen befristeten Arbeitsvertrag der am 30.09.2014 endete. Sie hatte die letzten drei Monate ein Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung. Sie konnte 17 Tage Urlaub nicht nehmen, diese wurde ihr vom Arbeitgeber ausbezahlt. Sie hat sich dann beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet. Das Amt hat das Arbeitslosengeld auf ruhend gesetzt wegen der 17 Tage ausgezahlten Urlaub. Da die Ruhezeit des ALG 1 in den Mutterschutz gefallen ist, war das Amt nicht mehr zuständig. So die Auskunft. Sie hat sich dann an ihre Krankenkasse (DAK) gewandt. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld wurde von der DAK abgelehnt, mit folgender Begründung. „Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht nach jetzigen Gegebenheiten nicht. Zum Beginn der Schutzfrist am 06.11.2014 standen sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis und es bestand keine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld. Falls sie früher entbinden werden, werden wir eine erneute Prüfung vornehmen. „ Meine Tochter hat jetzt ALG2 beantragt, obwohl Sie ab ihrer Lehrzeit bis jetzt voll gearbeitet hat in einem gut bezahlten Beruf. Kann das sein, dass sie jetzt in Harz IV fällt???? Wie geht es jetzt weiter? Und was meint die DAK mit dem letzten Satz? Ich wäre Ihnen für eine aufklärende Antwort sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Lioba Dörre
von Lioba Dörre am 05.11.2014, 18:58