Sehr geehrte Frau Bader,
der Geburtstermin unseres 3. Kindes ist der 2.5.18 und mein befristeter Arbeitsvertrag (15h/Woche) läuft am 28.2.18 aus. Nun will mein Arbeitsgeber, nachdem er von meiner Schwangerschaft gehört hat, den Vertrag nicht verlängern, weder befristet, noch unbefristet.
Meine Fragen sind: Wieviel Geld bekomme ich vom 1.3.18 bis 8 Wochen nach Geburtstermin, wo ich "normalerweise" Mutterschaftsgeld bekommen hätte (bei unbefristeten Vertrag = 100% meines Gehalts)?
Bekomme ich bis 6 Wochen vor dem Geburtstermin ALG1? Und danach? Krankengeld? Volles Mutterschaftsgeld von der KK (Barmer)?
Was passiert nach den 8 Wochen nach der Geburt ab Anfang Juli 2018? Bekomme ich dann Elterngeld bis Anfang Mai 2019? Und danach bekommen ich weiteres ALG1 bis maximal insgesamt 12 Monate? Oder wielange oder gar nicht? Wie verhält es sich mit der KK? Mein Mann ist privat versichert. Wie lange kann ich in der gesetztlichen KK verbleiben und ab wann muss ich mich freiwillig gesetzlich oder privat versichern?
Danke für Ihr Feedback im Voraus!
von
CD
am 09.10.2017, 20:11
Antwort auf:
Geburtstermin 2.5.2018; Befristeter Arbeitsvertrag läuft am 28.2.2018 aus
Hallo,
Sie müssen sich auf jeden Fall drei Mo vorher bei der Agentur f Arbeit melden. Dann bekommen Sie ArBgeld 1 und sind, das ist wichtig, beitragsfrei KK versichert. Im Mutterschutz bekommen Sie MG in Höhe von Krankengeld. Das EG splitten Sie am besten, denn während des Bezuges von EG sind Sie weiter beitragsfrei versichert.
Reden Sie mit der KK, was dann ist, wahrscheinlich werden Sie sich selber versichern müssen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2017
Antwort auf:
Geburtstermin 2.5.2018; Befristeter Arbeitsvertrag läuft am 28.2.2018 aus
stehen würdest...
Ansonsten ist Dein Partner für Dich und das Kind Unterhaltspflichtig.
Mit dem Elterngeld bin ich mir auch nicht sicher, da man dieses nur bekommt, wenn man in Lohn und Brot steht und da Dein Vertrag nicht verlängert wird, stehst Du nur "kurz" in Lohn und Brot.
Viel Glück
LG
Peeka
von
peekaboo
am 10.10.2017, 11:04
Antwort auf:
Geburtstermin 2.5.2018; Befristeter Arbeitsvertrag läuft am 28.2.2018 aus
@CD
Sofern du vom Arzt kein BV bekommst, bekommst du ab Ende deines Vertrages ALG1. Denke aber daran, dich 3 Monate vorher bei denen zu melden - ist wichtig. Dort meldest du dich arbeitssuchend und arbeitslos, den selbstverständlich WILLST du arbeiten, auch hochschwanger. Ob dich ein AG so einstellt ist eine andere Sache, tut aber nichts zur Sache. Sollte ein Arzt ein BV ausstellen oder der AG, dann achte darauf das es nur auf deine Vertragsdauer befristet ist. Nicht bis zum Mutterschutz!!!
Du bekommst dann entsprechend nach Vertragsende ALG1, ab Mutterschutz 6 Wochen vor Geburt und die 8 Wochen nach Geburt von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld. Ich gehe mal davon aus mit 15 Std die Woche warst du keine Minijobberin, sonst hätte dein AG dich unter Mindestlohn beschäftigt. Also hast du entsprechend den vollen Anspruch auf ALG1 und Mutterschaftsgeld da du sicherlich selbst in die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt hast und Sozialabgaben ect.
Für das EG wird es eine Mischkalkulation. Die werden schauen was du in den 12 Monaten vor Bezug verdient hast, was dann eben dein TZ-Gehalt wäre. Die Zeit wo du ALG1 beziehst wird allerdings mit 0 € berechnet, werden das EG also etwas drücken. Mit Glück wird es aber nur eine Nullrunde - je nach Mutterschutzbeginn.
EZ hast du allerdings keine, da du ja keinen AG hast. ABER !!! und das ist jetzt besonders wichtig wegen der Privatversicherung deines Mannes, solange du EG oder EG Plus bekommst wärst du beitragsfrei krankenversichert. Kann sich rechnen also jeden Monat nur halbes EG zu bekommen, dafür aber doppelt so lange.
Anspruch auf ALG1 hättest du auch erst wieder sobald du eine Kinderbetreuung für dein Kind hast, Mit im Mai geboren ist es eher unwahrscheinlich das ihr dann auch einen Platz bekommt. Die meisten Einrichtungen nehmen nur zu August/September neue Kinder auf und Eingewöhnung müsst ihr ja auch noch bedenken. Da am besten auch noch 3-6 Wochen mit einplanen. Falls ihr es euch finanziell leisten könnt, würde ich das wie gesagt mit EG Plus bis Oktober 19 überbrücken - wegen deiner Krankenversicherung. Und dann kannst du dich wieder arbeitslos und -suchend melden für ALG1. Außer ihr habt eine andere Lösung wegen Kinderbetreuung. Dann kann man EG Plus aber immer noch wieder in EG wandeln und bekommt die aufgesparte Rate ausgezahlt.
Evtl beruhigt dich das ganze ja etwas, und solche Ärs... von Chefs braucht echt keiner. Am besten noch mit dem Spruch, nach der EZ können sie sich ja gerne wieder melden...
Mitglied inaktiv - 10.10.2017, 18:12
Antwort auf:
Geburtstermin 2.5.2018; Befristeter Arbeitsvertrag läuft am 28.2.2018 aus
Vielen Dank an alle Antwortenden und sehr ermutigend...
Nun hat mir mein Arbeitsgeber gerade gestern mitgeteilt, dass er meinen befristeten Vertrag bis 31.07.2018 verlängert, also bis nach der Zeit des Mutterschutzes.
Also erst einmal eine gute 7nd beruhigende Nachricht.
Nun noch eine Anschlussfrage. Ich könnte dann ab Geburtstermin dennoch EG Plus bis Mai 2020 beantragen. Habe ich danach nach 2 Jahren dennoch Anspruch auf ALG1 für weitere 12 Monate, da ich ja vor der Geburt 18 Monate Zeilzeit gearbeitet habe und auch Beiträge gezahlt habe?
Vielen Dank vorab!
von
CD
am 18.10.2017, 11:07