Hallo, nach 5 Jahren 50% Stelle endet mein Arbeitsverhältnis. Wegen der beiden kleinen Kinder kann ich auch in den nächsten Jahren max. 50% arbeiten, stehe also dem Arbeitsmarkt nur zu 50% zur Verfügung. Wonach bemisst sich das ALG I? Nach dem letzten Arbeitslohn aus der halben Stelle oder wird noch zusätzlich gekürzt, weil ich auch zukünftig nur 50% arbeiten kann?
von Bauphysik am 08.04.2016, 12:38