Hallo Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und möchte nach einem Jahr gerne in Elternteilzeit arbeiten. Dies habe ich im Antrag auf Elternzeit auch bereits angekündigt. Er konnte mir noch nicht zusichern, ob es klappt und hat darauf verwiesen, dass ich mich nächstes Jahr wieder melden soll. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mir mein Arbeitgeber die Teilzeittätigkeit verwehren sollte? Bzw. was, wenn er mir Arbeitszeiten vorschlägt, die ich nicht wahrnehmen kann, weil sie mit der Kinderbetreuung nicht vereinbar sind? Habe ich dann bspw. einen Anspruch auf ALG 1, wenn ich nachweisen kann, dass mein Kind einen Kitaplatz hat? Ich habe dies neulich gelesen, bin mir aber unsicher, ob ich es richtig verstanden habe. Ist es für einen Arbeitgeber "einfach", einen Teilzeitwunsch während der Elternzeit abzulehnen? Ich habe wirklich Sorge, finanzielle Probleme zu bekommen, mein Arbeitgeber ist nicht gerade zuvorkommend... Vielen Dank und beste Grüße Anna
von Anna_1982_2016 am 06.10.2016, 18:36