Sehr geehrte Frau Bader,
ich beziehe seit einem Monat ALG 1. Unsere Tochter kommt im August in die Kita, bis dahin ist die Betreuung durch mich, meinen Lebensgefährten und die Großmutter geregelt (ich stehe dem Arbeitsmarkt also wirklich in der Stundenzahl zur Verfügung, die ich beim Arbeitsamt angegeben habe).
Für 1,5 Monate könnten wir nun noch Betreuungsgeld beantragen. Werden die 150 Euro mit dem ALG 1 verrechnet? Wenn ja, wäre es für uns ja sinniger, wenn mein Lebensgefährte das Betreuungsgeld beantragt.
Vielen Dank!
von
roza_soza
am 26.05.2015, 13:45
Antwort auf:
ALG 1 und Betreuungsgeld
Hallo,
Betreuungsgeld? Kenn ich nicht!
:-)
Alles bis 300 € bleibt hier anrechnungsfrei.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2015
Antwort auf:
ALG 1 und Betreuungsgeld
PS: Ich hatte diesbezüglich schon bei der Servicehotline des Arbeitsamtes angerufen, wurde mit der Leistungsabteilung verbunden und die gute Dame dort wusste überhaupt nicht was Betreuungsgeld ist ("Sie meinen Elterngeld? Von Betreuungsgeld habe ich noch nie gehört, was ist das?"...), meinte aber, bei 150 Euro Einkommen durch einen Nebenjob würde man das auch nicht anrechnen. Ich habe aber keine Lust im Nachhinein Ärger zu bekommen...
von
roza_soza
am 26.05.2015, 13:47