ALG 1 oder Hartz4 nach Elternzeit bzw Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ALG 1 oder Hartz4 nach Elternzeit bzw Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist etwas verzwickt und ich bekomme vom Amt keine klare Antwort. Zu meiner Situation: Am 07.02.2015 kam meine Tochter zur Welt. Vom 01.01.14-31.12.2014 hatte ich eine befristete Festanstellung, die dann natürlich ausgelaufen ist. Nun bin ich noch in elternzeit bis zum April (14 Monate da ich alleinerziehend bin) und mache seit 2012 ein Fernstudium. Jetzt im Frühjahr komme ich ins 8. Semester und schreibe im Winter 2016 meine Abschlussarbeit. Ich werde es nicht schaffen arbeiten zu gehen, mein Studium zu absolvieren und meine kleine zu betreuen( bevor sie 2-2 1/2 Jahre alt ist möchte ich Sie auch selbst betreuen) bin jetzt schon total am Limit... Jetzt noch 15 Stunden arbeiten ist einfach nicht machbar nun zu meiner Frage: Welche Leistungen stehen mir bis zum Ende meines Studium zu ? Was kann ich beantragen ? ALG 1 fällt ja wohl raus weil ich keine 15 Stunden pro Woche arbeiten kann. Kommt Hartz 4 in frage ? Bin sehr ratlos und habe Angst finanziell nicht über die Runden zu kommen bis nach meinem Studium. Vielen Dank schon mal Mit freundlichen Grüßen

von Sky6990 am 13.01.2016, 00:31



Antwort auf: ALG 1 oder Hartz4 nach Elternzeit bzw Elterngeld?

Hallo, außer Unterhalt vom Kinds Vater kommt doch BAföG in Betracht. Eine ganz ausführliche Übersicht finden Sie hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/hartz-iv.html Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2016



Antwort auf: ALG 1 oder Hartz4 nach Elternzeit bzw Elterngeld?

Da musst Du Dich an den Vater des Kindes wenden. Er ist Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. H4 und Studium schließt sich aus. Dass Du Dein Kind selbst betreuen willst verstehe ich ebenso, aber das muss man sich leisten können. Einen Betreuungsanspruch gibt es ab einem Jahr und hier bei uns wird zumindest eine Teilzeittätigkeit verlangt. Also, erster Ansprechpartner ist der Vater des Kindes. Er muss seine Finanzen komplett offenlegen. Nur wenn er nicht zahlen kann springt der Staat ein. Und Job geht vor Studium.

von Sternenschnuppe am 13.01.2016, 08:46



Antwort auf: ALG 1 oder Hartz4 nach Elternzeit bzw Elterngeld?

Moin, des weiteren gibt es bei einigen Banken günstige Darlehen für Studenten. Auch einige AStA´s vergeben günstige Überbrückungsdarlehen. Einige Studentenwerke unterhalten auch KiTa´s welche auf studentische Bedürfnisse abgestimmt sind. Viel Erfolg

von IngoAC am 14.01.2016, 16:04



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren

Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w...


Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n...


Nach Elternzeit Arbeitslosengeld

Hallo,  Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...