Frage: ALG 1 nach elternzeit

Hallo Ich war jetzt sieben Jahre in Elternzeit mit Drei Kindern. Nun wäre mein erster Arbeitstag im märz da ich erst ab September einen kiga Platz habe hat mir mein Arbeitgeber zum entgegen kommen einem aufhebungsvertrag zukommen lassen damit ich mich arbeitslos melden kann ab September könnte ich wieder voll arbeiten. Mein Mann ist auch voll Verdiener. Nun meine Frage steht mir dann überhaupt ALG1 zu wenn ich im Zeitraum von März bis September nicht zum vermitteln bin? Und wenn ja stehen mit diese 63 Prozent meines letzten Netto Gehalts zu war vor der Elternzeit sieben Jahre Vollzeit dort beschäftigt Vielen Dank für Ihre Antwort

von rotbauchpapagei am 11.03.2017, 13:25



Antwort auf: ALG 1 nach elternzeit

Hallo, ArbGeld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie haben aber einen Ansprch auf den KiGa-Platz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2017



Antwort auf: ALG 1 nach elternzeit

ALG1 gibt es nur, wenn du Kinderbetreuung nachweisen kannst und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

von malini am 11.03.2017, 14:17



Antwort auf: ALG 1 nach elternzeit

Ab dem 1. Geburtstag des Kindes hast du doch einen Rechtsanspruch auf einen KiGa Platz! Den musst du einfordern. Eine bessere Option wäre doch die Verlängerung der Elternzeit bis September. Dann hättest du weiter Kündigungsschutz, KV und Arbeitsplatzgarantie.

Mitglied inaktiv - 11.03.2017, 16:12



Antwort auf: ALG 1 nach elternzeit

Bei einem Aufgebungsvertrag bekommst du überhaupt kein ALG, weil erstmal eine Sperre hast von 3 Monaten. Vor Aufhebung mit dem Amt abklären, ob die der Aufhebung zustimmen....

von Mella1307 am 12.03.2017, 18:02



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