Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe zum ALG 1 folgende Fragen:
Geburt Kind im Juni 2011
Elterngeld bis 07/2012
Vertrag beim Arbeitgeber ist 02/2012 wegen Befristung ausgelaufen.
Seit 08/2012 bin ich freiwillig krankenversichert. Also ohne Elterngeld und Arbeit.
Ich war 3 Jahre in Vollbeschäftigung beim Arbeitgeber.
Nun möchte ich ALG 1 beantragen, geht das denn noch? Elterngeld ist 07/2012 ausgelaufen, Vertrag 02/2012.
Vielen Dank.
von
Pastella79
am 12.01.2013, 14:50
Antwort auf:
ALG 1 berechtigt?
Hallo,
Sie können Arbeitslosengeld 1beantragen, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das Kind also von jemand anderem versorgt wird.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2013
Antwort auf:
ALG 1 berechtigt?
Hallo
Das geht auf jeden Fall, sofern Du Betreuung des Kindes nachweisen kannst.
Und somit dem Arbeitsmarkt auch wirklich zur Verfügung stehst.
Viele Ämter wollen diesen Nachweis.
ALG1 bekommst Du prozentual zu dem, wieviele Stunden Du arbeiten willst.
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2013, 14:53
Antwort auf:
ALG 1 berechtigt?
Kind geht ab Februar in die Kita, kann also vermittelt werden.
von
Pastella79
am 12.01.2013, 14:56
Antwort auf:
ALG 1 berechtigt?
Das ist doch super, dann würde ich die Anträge schon einmal fertig machen.
Die Bearbetungszeiten sollen derzeit recht lang sein habe ich gehört.
Viel Glück bei der Stellensuche und eine gute Eingewöhnung fürs Kind
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2013, 15:06