Hallo Frau Bader, zum Eintritt in den Mutterschutz (im August 2016) mit Kind 2 habe ich die laufende Elternzeit mit Kind 1 (geboren Mai 2014) beendet. Vor Kind 1 war ich in Vollzeit tätig. Während der Elternzeit in Teilzeit. Im Juli 2016 gab es eine dauerhafte tarifliche Entgelterhöhung. Der Arbeitgeber aber sagt, dass sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis des Arbeitsentgelts vor der Elternzeit beziehe und somit die Erhöhung nicht greift. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von dan234 am 18.01.2017, 21:32