Hallo Frau Bader, mein Fall, zu Du dem ich gerne Ihre Meinung hätte ist folgender: ich befinde mich derzeit im 3. Jahr Elternzeit von meinem ersten Kind. Hatte 2 Jahre angemeldet und verlängert, als mein AG Teilzeit nicht zugestimmt hat. Nun bin ich erneut schwanger, habe ich eine Mitteilungspflicht darüber? Bzw. wann muss ich dies spätestens mitteilen? Der neue Mutterschutz würde Anfang Januar beginnen, reicht es aus, wenn ich die Elternzeit zu dem Zeitpunkt unterbreche? Sprich meinen AG dann erst über die neue Schwangerschaft informiere? Wann muss ich dies tun? 7 Wochen vor Beginn? Und wie formuliert man das? Ich möchte nach der Geburt von Kind 2 erneut Elternzeit anmelden! Was passiert mit den verbleibenden 4 Monaten Elternzeit von Kind 1? Kann ich diese im Anschluß an den neuen Mutterschutz nehmen und dann erst wenn mein erstes Kind 3 Jahre alt ist die Elternzeit von Kind 2 anmelden? Oder braucht es hierfür eine Zustimmung? Ablehnen kann mein AG Mutterschutz und erneute Elternzeit nicht? Bitte teilen Sie mir mit, wie ich rechtlich vorgehen muss, damit ich alle Fristen einhalte! Vielen Dank
von Niszert am 12.06.2017, 13:15