Sehr geehrte Frau Bader, für unseren ersten Sohn habe ich zwei Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt. Nach einem Jahr habe ich wieder angefangen bei meinem AG befristet (75%) in Teilzeit zu arbeiten. Mein Vollzeitvertrag würde ab Mai 2015 wieder greifen, da dann die Elternzeit und der befristete Zusatzvertrag endet. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Mutterschutz sowie der errechnete Geburtstermin liegt noch in der Elternzeit von Kind 1. Frage 1: Kann ich die derzeitige Elternzeit einen Tag vor Beginn des MuSchu vorzeitig beenden und die 4 fehlenden Monate an die Elternzeit von Kind 2 ranhängen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt noch nehmen ? Oder gehen diese Monate verloren, wenn ich die EZ freiwillig vorab beende ? Frage 2: Welche Auswirkungen hat das vorzeitige Beenden der Elternzeit auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes ? Wird sich dieses dann anhand meines Teilzeitgehalts berechnen oder anhand meines Vollzeitgehalts? Frage 3: Wann muss ich dem Arbeitgeber spätestens mitteilen, dass ich die Elternzeit vorzeitig beenden will ? Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße, Stella0505
von Stella0606 am 08.08.2014, 21:41