AG-Anteil Mutterschutzgeld nach Abbruch der laufenden Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: AG-Anteil Mutterschutzgeld nach Abbruch der laufenden Elternzeit

Guten Abend, wie kann ich das Geld beantragen und wie muß ich das machen gibt es Vordrucke? Reicht es aus in der Personalabteilung die jeweiligen Gesetze §§ 16 BEEG Absatz 3 vorzulegen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von anit78 am 30.06.2013, 22:26



Antwort auf: AG-Anteil Mutterschutzgeld nach Abbruch der laufenden Elternzeit

Man bekommt vom FA eine Bescheinigung dafür, die der AG dann bekommt und die Kssse. Elternzeit vorher beenden eben.

von Sternenschnuppe am 01.07.2013, 00:02



Antwort auf: AG-Anteil Mutterschutzgeld nach Abbruch der laufenden Elternzeit

Hallo Sternenschnuppe, wann bekommt man die Bescheinigung dafür? Ist das die ganz normale Bescheinigung die man für das beantragen des Mutterschaftsgeldes bekommt? Wann sollte man die Elternzeit vorher beenden genau zu den Zeitpunkt der Geburt? Gibt es so eine Art Vordruck für den Arbeitgeber zur vorzeitigen Beendung der Elternzeit? Hat man noch Anspruch auf Urlaub oder sogar Urlaubsgeld. Vielleicht weißt Du ja mehr. Vielen Dank

von anit78 am 01.07.2013, 12:38



Antwort auf: AG-Anteil Mutterschutzgeld nach Abbruch der laufenden Elternzeit

Ja, genau diese Bescheinigung vom Arzt. Dem AG würde ich Bescheid sagen wenn die gröbste Gefahr einer FG oder Umdatierung vorüber ist. 12. Woche etwa.Mit der ärztlichen Bestätigung über die Schwangerschaft. Hiermit teile ich mit , dass ich meine Elternzeit aufgrund einer neuen Schwangerschaft zum ( einen Tag vor neuem Mutterschutz ) beende. Meine neue Elternzeit werde ich innerhalb einer Woche nach Geburt mitteilen. Ich plane x Jahre zu nehmen. Ich bitte um schriftliche Bestätigung. Fertig. So weiß der AG woran er ist und kann ggf. für sich auch schon besser planen. Urlaub erwirbst Du dann wieder im Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 01.07.2013, 14:11



Antwort auf: AG-Anteil Mutterschutzgeld nach Abbruch der laufenden Elternzeit

Hallo Sternschnuppe, erst mal vielen Dank für die Antwort. Dann stehen mir ja noch theoretisch 6 Tage Urlaub zu muß ich das auch gleich mit beantragen? Bekommt man dann auch noch mal Urlaubsgeld? Bei uns im Betrieb bekamm wenn man ein Kind bekommen hat eine Einmalzahlung (Geburtszuwendung) meinst Du ich hätte jetzt auch noch mal daruf anspruch? Woher weißt Du das alles so genau kommst Du auch aus der Rechtschutzbranche? Also super wenn ich meine Bescheinigung hab werde ich einfach das schreiben aufsetzen und evtl. auch gleich vorbei bringen. Also noch mal vielen Dank.

von anit78 am 02.07.2013, 12:21



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