Sehr geehrte Frau Bader,
meine Tochter ist zwei Monate alt. Ich erhalte ab 15.10.2015 Elterngeld. Ist es möglich, dass ich an 1.11.2015 in Teilzeit neben der Elternzeit für 8 Stunden in meinen Beruf zurückkehre? Der Arbeitgeber würde zustimmen.
Wird das Bruttogehalt, oder das Nettogehalt vom Elterngeld abgezogen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Klara
von
Klara1983
am 09.10.2015, 13:07
Antwort auf:
8 Stunden pro Woche Teilzeitarbeit in Elternzeit
Hallo,
wird voll angerechnet. bei dem Zeiteinsatz wird es doch ein Minijob sein, brutto f netto
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.10.2015
Antwort auf:
8 Stunden pro Woche Teilzeitarbeit in Elternzeit
Also ich meinte 8 Stunden Arbeit pro Woche. Im Internet steht immer was von mind.15 Stunden pro Woche...
von
Klara1983
am 09.10.2015, 22:08
Antwort auf:
8 Stunden pro Woche Teilzeitarbeit in Elternzeit
Danke für Ihre Antwort. Ich komme bei 8 Wochenstunden über 450 Euro, sodass es leider kein Minijob mehr ist. Wären 8 Stunden pro Woche in Teilzeit rechtlich möglich? Das Nettogehalt würde dann voll angerechnet werden. Das macht aber nichts. Mir gehts nur darum ob man bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit mind. 15 Stunden arbeiten muss, oder ob man auch 8 Stunden vereinbaren darf?
von
Klara1983
am 13.10.2015, 15:33