Frage:
Hallo Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit und möchte in meinem Betrieb auf 450€arbeiten. Vor dem Mutterschutz war ich dort im Vollzeit beschäftigt für 11.90€ pro Stunde. Stehen mir die auch wieder zu? Meine Chefin meinte sie müsste mir das nicht zahlen und wollte mir 9.50€ anbieten. Mfg
von stefanie12121988 am 30.06.2017, 12:50 Uhr

Antwort auf:
450€
Hallo,
Nein, das muss dem Vertrag angepasst sein.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2017
Antwort auf:
450€
Du hättest trotzdem ein Problem da der AG nicht zustimmen muss das du weniger wie 15 Std die Woche innerhalb der EZ arbeitest. der Gesetzgeber geht auch von 15-30 Std aus.
Und wenn du das mit 450 € gegenrechnest was du stündlich bekommen müsstest - nämlich 11,90 €, dann bist du bei unter 15 Std.
IMO ist ein 450 € Job aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem Mindestlohn kaum noch vereinbar, außer im wirklichen Niedrig-Lohnbereich. Ich würde also nicht 450 € nehmen sondern gleich eher TZ. Außer der AG hat mit unter 10 9 Std die Woche arbeiten kein Problem.
Ach ja, auch dein Urlaub usw muss entsprechend umgerechnet werden.
von Danyshope am 30.06.2017