Sehr geehrte Frau Bader,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen:
Mein Arbeitgeber möchte, dass ich meinen 450 Euro Job`jetzt in der Elternzeit bei ihm kündige, damit ich woanders auf 450 Euro arbeiten gehen kann. Er begründet dies damit, dass der neue Minijob ansonsten mit Steuerklasse 6 versteuert werden würde. Stimmt das? Hab ich irgendwelche Nachteile, wenn ich meinen bestehenden 450 Euro Job während der Elternzeit kündige? Wenn ja, welche? Und wirkt sich das auch auf mein Elterngeld aus?
Ich bin auf dem Stand, dass man mehrere 450 Euro Jobs gleichzeitig haben kann, solange die 450 Euro in der Summe nicht überschritten werden. Ist dies in der Elternzeit nicht so? Welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
von
Augustkind2017
am 10.07.2017, 17:27
Antwort auf:
450 Eurojob in der Elternzeit kündigen
Hallo,
bis zu 450 € geht bei mehreren Jobs.
Eine Lohnsteuerklasse gibt es bei einem Minijob doch nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2017
Antwort auf:
450 Eurojob in der Elternzeit kündigen
Wie viele 450 € Jobs hast du den?
Wenn nur den einen ist es doch egal. Dein eigentlicher Arbeitsvertrag ruht doch.
Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 18:14
Antwort auf:
450 Eurojob in der Elternzeit kündigen
Momentan habe ich einen 450 Euro Job und einen Teilzeitjob, die ja beide in der Elternzeit ruhen. Dachte auch immer dass man mehrere 450 Euro Jobs haben kann, solange die 450 Euro in der Summe nicht überschritten werden...
von
Augustkind2017
am 10.07.2017, 18:19
Antwort auf:
450 Eurojob in der Elternzeit kündigen
Ich denke mal das Problem bei dir ist, das sich jeder fragen wird warum TZ und Minijob ruhen und du einen 3ten neuen annimmst? Das wäre mir auch suspekt und da kann ich deinen AG sogar etwas verstehen das er da Problem sieht.
Warum arbeitest Du nicht in einen dieser beiden? Solange du nicht mehr wie 30 Std erreichst geht das doch, nur wenn du noch EG beziehst wird das angerechnet. das ein VZ-job in der Ez ruht macht Sinn, einen TZ oder Minijob wo eh nicht 30 Std voll zusammen kommen aber nicht. Die kann man beide innerhalb der Ez wie gesagt weiterführen oder auch nur einen.
Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 20:33