Hallo, mein Sohn wird bald ein Jahr alt und ich möchte gerne wieder arbeiten gehen. Ich würde gleich mit dem Maximum also 30 Stunden starten. Nun habe ich auch ein Nebengewerbe. Ich werde aber wohl kaum dazu kommen viele Aufträge anzunehmen. Aber trotzdem darf man während der Elternzeit nur 30 Stunden arbeiten und das hätte ich mit meinem Job ja eigentlich schon voll ausgeschöpft. Was passiert, wenn ich doch die ein oder andere Stunde in mein Gewerbe stecke? Ich bin da ziemlich unsicher.... Danke für Antworten.
von Sara_1505 am 02.02.2013, 20:24