3 Jahre elternzeit- wie hoch ist Elterngeld für das 2. Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3 Jahre elternzeit- wie hoch ist Elterngeld für das 2. Kind?

Hallo, ich plane das 3. Jahr Elternzeit zu beantragen. Was ist, wenn ich in dieser Zeit wieder schwanger werde- wie hoch bzw. wonach berechnet sich dann das Elterngeld für das zweite Kind? Das Elterngeld für unser erstes Kind habe ich auf 2 Jahre auszahlen lassen. Lieben Dank für eine Antwort!

von Denne am 04.07.2015, 17:22



Antwort auf: 3 Jahre elternzeit- wie hoch ist Elterngeld für das 2. Kind?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn. Da Ihr Minijob sicherlich auf die EZ befristet ist, endet er mit Aufleben des alten Vertrages. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.07.2015



Antwort auf: 3 Jahre elternzeit- wie hoch ist Elterngeld für das 2. Kind?

Das es über 2 Jahre ausgezahlt wurde ist ohne Belang. Gibt so oder so nur den Mindestsatz. Ausnahme, Du hast die 12 Monate vor Mutterschutz wieder Einkommen, also Vollzeitarbeit oder Teilzeit. dann davon halt entsprechend. Anders hätte es ausgesehen, wenn Kind2 spätestens auf die Welt gekommen wäre, wenn Kind 1ca. 15 Monate geworden ist. dann hätte der Elterngeldbezug eine Rolle gespielt. So hast du halt im 2tem Jahr nur die "Sparrate" bekommen. Wenn Dir also Mindestsatz zu wenig ist, wirst du halt ein 2tes Elterngeld erst wieder erarbeiten müssen.

Mitglied inaktiv - 04.07.2015, 17:43



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