Frage: 3. Jahr Elternzeit

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir im Mai 2009 das 3. Jahr der Elternzeit abgelehnt, obwohl ich damals geschrieben habe, das ich das 3. Jahr aufheben möchte. Obwohl ich mehrmals angefragt habe, habe ich es nicht schriftlich bekommen. Man meinte, wenn es rechtlich alles seine Richtigkeit hätte, wäre das okay und ich bräuchte es nicht schriftlich. Jetzt ist mir aber im Nachhinein aufgefallen, daß ich eigentlich schon über 1/2 Monat vom 3. Jahr der Elternzeit genommen habe, denn ich bin nicht gleich am 2. Geburtstag meiner Tochter wieder angefangen zu arbeiten, sondern erst am 1.8. Konnte mein AG das 3. Jahr unter diesen Bewegggründen trotzdem ablehnen, obwohl es ja schon angebrochen war oder kann ich hier im Nachhinein noch gegen vorgehen? Das Kind wird im Sommer nun bereits 8 Jahre alt. Zwischenzeitlich wurde in 2009 ein weiteres Kind geboren. Vielen Dank im Voraus für die Antwort. LG

Mitglied inaktiv - 11.03.2011, 21:54



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit

Hallo, wenn Sie anfänglich mind. 2 Jahre beantragt hatte, haben Sie einen Anspruch auf das 3. Jahr. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2011



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit

Hallo, wenn Du zu ANfang mindestens 2 Jahre Elternzeit angemeldet hast, dann darf er Dir das 3. Jahr NICHT verwehren. Du mußt es auch nicht beantragen, sondern einfach nur mindestens 7 Wochen vor dem Antritt Deinen AG darüber schriftlich informieren. Wann sind denn Deine 2 Jahre zu Ende gewesen, wann hast Du das 3. Jahr wirklich geltent machen wollen? Warum bist Du damit nicht direkt zu einem Anwalt gegangen als Dein AG Dir das 3. Jahr verwehrt hat? LG Sabine

Mitglied inaktiv - 13.03.2011, 07:41



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit

Das 2. Jahr war Mitte Juli 2005 zu Ende. Habe dann ab dem 1.8. bis zum Beginn MuSchu von Kind 2 gearbeitet (bzw. hatte davor noch Urlaub und bin dann übergangslos in den MuSchu gegangen): Mit der EZ-Anmeldung von Kind 2 habe ich nach dem MuSchu von Kind 2 gleich das 3. Jahr von Kind 2 beantragt und wollte danach dann die 3 Jahre von Kind 2 nehmen, allerdings in Verbindung mit Teilzeit in Elternzeit. Nachdem er mir TZschon da abgelehnt hat und das 3. Jahr von Kind 2, bin ich zum RA - der kannte sich aber wohl leider nicht wirklich aus. Mein AG wollte mir dann sogar kündigen, hat es jedoch unterlassen. Mein AG hat sich nämlich so lange Zeit gelassen mit der Ablehnung, daß die 7-Wochen-Frist dann verstrichen war (1 Woche drüber, hat mir auch nicht eher einen Termin zur Besprechung gegeben) und meinte dann, ich müsse nach dem MuSchu in Vollzeit arbeiten kommen deswegen. Da ich das nicht tat, hat er mir sogar eine Abmahnung geschickt - sein RA hat zuvor nicht auf das Schreiben meines RA reagiert. Mein RA hat geschrieben, daß dann natürlich die Zeit von Kind 2 vorrücken würde - er, also mein AG die Fristen versäumt hätte und die Abmahnung rechtsunwirksam und es verwunderlich sei, daß er keine Antwort bekommen hätte, ich aber eine Abmahnung und das wir gegen eine Kündigung selbstverständlich vorgehen würden! Erwäge jetzt aber vor das Arbeitsgericht zu gehen, da das 3. Jahr ja schon angebrochen war!! Deshalb frage ich, ob es überhaupt Sinn macht - mit der damaligen Tätigkeit meines RA bin ich ehrlich gesagt überhaupt nicht zufrieden.

Mitglied inaktiv - 13.03.2011, 10:11



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit

Hallo nochmal :) Hmm, ziemlich verzwisckt die ganze Geschichte. Ich denke ich würde mich an einen RA wenden der sich auf dieses Thema spezialisiert hat. Eventuell wendest Du DIch mal nicht über das FOrum aber direkt an Frau Bader als RA. Sie hat ja eine eigene Kanzlei, und ich denke bei Ihr wärst Du gut aufgehoben. Bei dem was Dein AG da abgezogen hat würde ich definitiv einen RA kontaktieren, und auch vor Gericht gehen. Du solltest Dir allerdings zusätzlich schon mal eine andere Arbeit suchen, denn ich denke bei dem AG wirst Du ja auch nicht mehr glücklich :( Ich drücke Dir die Daumen und fände es gut von Dir zu hören wie es weiter gangangen ist. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 13.03.2011, 19:45



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Endet die Elternzeit automatisch wenn das kind 1 jahr früher in die Kita kommt?

Sehr geehrte Frau Bader, Heute den 09.03.2023 hatte ich eine Einladung zum Gespräch beim Jobcenter da mein Verlobter dort gemeldet ist ( ich selbst habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag). Ich bin noch bis zum 25.03.2024 in Elternzeit und das kind kommt zum 01.04.2023 in die Kita da ich auf einen anruf vom arbeitgeber warte um vorzeitig die Elter...


3. Jahr Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin völlig verzweifelt. Bei meinem Arbeitgeber habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich bin Beamtin auf Probe. ( Polizeidienst) Elterngeld plus erhalte ich bis dieses Jahr September. Danach wollte ich Bürgergeld beantragen für das 3. Jahr Zuhause. Nun habe ich gelesen das ich keinen Anspruch darauf habe , da nur...


Nach 1 Jahr Elternzeit, 1 Monat arbeiten und erneut schwanger

Guten Tag frau Bader, ich wollte mal gerne nachfragen. Ich war jetzt 1 Jahr zu Hause( 1 Jahr Elterngeld)bekommen. 1 Monat jetzt gearbeitet und bin erneut schwanger. Meine frage ist, darf ich jetzt wieder beschäftigungsverbot vereinbaren als Lehrerin? Beginnt dann wieder Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld und nach Geburt normal Elterngeld wiede...


Geringfügig Arbeiten während dem ersten Jahr meiner Elternzeit?!

Sehr geehrte Frau Bader, das Internet konnte mir leider bei meiner Frage nicht wirklich weiter helfen. Deswegen wende ich mich an Sie. Ich bin Physiotherapeutin und wie ihnen sicher bekannt ist, herrscht in diesem Beruf ein deutlicher Fachkräftemangel. Nun habe ich einen Anruf bekommen, von einer anderen Praxis, in der ich NICHT!!! angestellt ...


Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

Hallo, meine Situation ist folgende: Ich habe drei Kinder und bin gerade mit meinem jüngsten Kind in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Ende des Jahres wollte ich wieder in Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann sollte in dieser Zeit die Kinder betreuen. Jetzt hat sich eine Erkrankung meines Mannes verschlechtert, weshalb er dazu nicht in der Lage. ...


Anspruch auf Jahressonderzahlung TVÖD im 2. Jahr Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf ein...


Resturlaub vom letzten Jahr zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen?

Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerha...


1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Leider finde ich keine genaue Antwort darauf / ich verstehe die Gesetzeslage nicht genau. Mein erstes Kind wurde am 15.05.2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich jedoch nur auf ein Jahr begrenzt. Jetzt ist unsere Überlegung während der Elternzeit ...


1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr?...


Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n...