3. Jahr Elternzeit verschieben wegen Kinderwunsch?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3. Jahr Elternzeit verschieben wegen Kinderwunsch?

Guten Abend Frau Bader, Aktuell befinde ich mich zu Beginn des 2. Elternzeitjahres. (Geburt 02.17) Bei meinem Arbeitgeber habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt und angekündigt das ich nach 2 Jahren Teilzeit in Elternzeit kommen möchte (Betrieb >1000 Mitarbeiter). Nun macht sich allerdings immer mehr ein 2ter Kinderwunsch bemerkbar. Meine Frage: kann ich jetzt schon meinem AG mitteilen das ich die Elternzeit nach 2 Jahren beenden möchte oder alternativ das 3. Jahr verschieben möchte? Mein Gedanke ist folgender: denn würde ich jetzt schwanger werden, käme ich ja direkt in den Mutterschutz von Kind 2 sobald das 2. Jahr vorbei wäre und könnte durchgehend Zuhause bleiben und bekäme allerdings mein Geld aus dem Mutterschutz. ich hoffe sie verstehen meine Frage. Freundliche Grüße

von Mama.wolke am 19.02.2018, 18:18



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit verschieben wegen Kinderwunsch?

Hallo, Nein, das geht so nicht. Zum einen können sie nicht einfach die Elternzeit vorzeitig beendigen, dazu brauchen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers. Ansonsten gehen Sie ein erhebliches Risiko ein, denn Sie wissen gar nicht, ob Sie tatsächlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da sich die rechtlichen Vorgaben hierzu wesentlich geändert haben. Und Sie müssen damit rechnen, dass, wenn Sie kein Beschäftigungsverbot bekommen oder erst später schwanger werden, Sie eine Betreuung für Ihr erstes Kind benötigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2018



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit verschieben wegen Kinderwunsch?

Einfach vorzeitig die Elternzeit beenden geht nicht, dazu benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers! Wenn du schwanger bist, kannst du aber die laufende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden (dafür ist keine Zustimmung notwendig). Aber eben erst zu Beginn des neuen Mutterschutzes. Kinderwunsch ist kein Grund zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit. Davon abgesehen weißt du jetzt doch noch gar nicht wann du schwanger wirst und wann der ET sein wird.

von chrissicat am 19.02.2018, 20:55



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