Sehr geehrte Frau Bader, ich plane gerade meinen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Ich habe nach der Geburt unseres Sohnes im September 2012 für 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese endet nun im September. Ich habe im vergangen Jahr bereits mit dem Personalbüro telefoniert und angekündigt das ich nach der Elternzeit gerne auf 20 Stunden reduzieren würde. Nun habe ich erneut mit der Personalabteilung gesprochen und es ist kein Problem die Stunden ab September zu reduzieren. Heute habe ich sogar schon den neuen Arbeistvertrag erhalten. Der alte unbefristete Vertrag bleibt bestehen es ändern sich nur die die Stunden. ( Ich arbeite als Erzieherin bei der Kath.Kirche). Nun stelle ich mir jedoch die Frage ob es nicht doch günstiger ist das 3 Elternzeitjahr noch zu nehmen und in diesem dann auf 20 Stunden bei meinem jetzigen Arbeitgeber zu arbeiten. So mit würde ich mir die Entscheidung für die Vollzeitstelle noch 1 Jahr offen lassen und hätte im nächsten Jahr nochmal die Option die Stunden ggfs. neu auszuhandeln. Dürfte mir der Arbeitgeber eine Teilzeitarbeit im 3 Elternzeitjahr verweigern? Obwohl er mir jetzt schon einen "normalen" Teilzeitvertrag angeboten hat? Wenn ich mir das 3 Jahr Elternzeit übertragen lasse muss er dem ja zustimmen bzw. kann es ablehnen. Und es ist die Frage ob es realistisch ist dass man dieses z.b zum Schuleintriit noch nutzt, wenn man eh teilzeitarbeitet. Eine weitere Frage ist was mit meinem Resturlaub aus 2012 passiert, den ich Aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nicht nehmen konnte. Ich habe ihn ja in Vollzeit erworben, also müsst er mir ja auch Vollzeit vergütet werden? Wie verhält sich das nun wenn ich Teilzeit in der Elternzeit arbeite? Werde ich da den alten Urlaub nehmen können oder bleibt dieser erhalten bis ich wieder "Vollzeit" arbeite und meine Elternzeit komplett beendet ist? In dem Teilzeitverhältniss werde ich ja neuen Urlaub, fällt er geringer aus wenn ich mich gleichzeitig noch im 3 Elternzeitjahr befinde? Fragen über Fragen? Sollte ich mich auf den stundenreduzierten Vertrag einlassen und das 3 Jahr übertragen? Vielen Dank im Voraus! Atti
von Atti am 21.05.2014, 22:44