Ich habe also keinen Anspruch auf das dritte Jahr? Und wann muss ich den Antrag spätestens gestellt haben (Wenn das Kind in die Schule kommt?) Und mit welchem Vorlauf? Zu der vorherherigen Frage: Hallo Frau Bader, momentan(!)befinde ich in SSw im Besch.verbot mit dem zweiten Kind. Meine Frage richtet sich aber an das dritte EZ Jahr meiner erstgeborenen Tochter.. Die ersten beiden Jahre Elternzeit sind Oktober 2016 geendet. Kann ich (und wenn ja mit welchen Fristen)noch das dritte Jahr beantragen? Wollte das dritte Jahr ca.im Schulalter nehmen...geht das noch? Vielen Dank.
von ayda am 26.07.2017, 21:40