Hallo Fr.Bader,
ist es rechtens, wenn der Papa 2 Urlaubstage für einen Feiertag (am 31.10.) nehmen muss, nur weil er in den neuen Bundesländern wohnt. Der Arbeitgeber hat seinen Firmensitz in den alten Bundesländern.
Vielen Dank
von
lüttenmama
am 28.10.2013, 20:58
Antwort auf:
2 Urlaubstage für einen Feiertag?
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2013
Antwort auf:
2 Urlaubstage für einen Feiertag?
Schaut mal in den Vertrag. Normalerweise hat man nur an den Feiertagen frei, die im Bundesland des AG gelten.
Aber 2 Urlaubstage für 1 Feiertag geht auf keinen Fall.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.10.2013, 07:14
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2 Urlaubstage für einen Feiertag?
Es zählen die Feiertage wo der Arbeitsort ist.
Und da kommt es darauf an was im Vertrag steht.
Ich habe z.B. bei einer Firma gearbeitet die Niedersachsen ihren Sitz hatte, wohne aber in NRW. Da mein Einsatzgebiet NRW war hatte ich auch die NRW Feiertage!
2 Urlaubstage dürfen es allerdings nicht sein, wenn dann nur einer!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 29.10.2013, 09:51
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2 Urlaubstage für einen Feiertag?
Na, dann gibts ja echt unterschiedliche AG und Verträge...
Also unbedingt in den Vertrag schauen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.10.2013, 19:43
Antwort auf:
2 Urlaubstage für einen Feiertag?
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog-news/feiertage-wenn-arbeits-und-wohnort-auseinander-fallen/
Hiernach ist der Arbeitsort entscheidend...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.10.2013, 19:46