2 Schwangerschaft in ersten Jahr der elternzeit !werde ich weiter unterstützt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2 Schwangerschaft in ersten Jahr der elternzeit !werde ich weiter unterstützt?

Guten Morgen, und erst mal danke das es Menschen wie sie gibt um uns " Nichtwissende" zu unterstützen. Ich habe eine Frage meine Tochter ist im März diesen Jahres zur Welt gekommen und ich habe für ein Jahr elternzeit genommen. Dieses Jahr werde ich von meinem Arbeitgeber ( ich habe vorher Vollzeit gearbeitet ) noch voll unterstützt. Wir würden aber gerne noch ein Kind bekommen und ich habe auch schon die Pille abgesetzt. Meine Frage ist sollte ich jetzt ( Dezember/Januar ) schwanger werden werde ich mach März noch finanziell unterstützt? Ich müsste dann ja eigentlich wieder arbeiten gehen aber ich hatte eine Risiko Schwangerschaft und mein Arzt sahte mir das bei einer 2 Schwangerschaft ich wohl nicht arbeiten dürfte! Was werde ich ab März noch bekommen und was wenn das 2 kind da ist ? Vielen Dank schon mal

von Jeannejoline am 25.11.2014, 08:44



Antwort auf: 2 Schwangerschaft in ersten Jahr der elternzeit !werde ich weiter unterstützt?

Hallo, in wie fern unterstützt Ihr AG Sie? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2014



Antwort auf: 2 Schwangerschaft in ersten Jahr der elternzeit !werde ich weiter unterstützt?

In welcher Art wirst Du von Deinem Arbeitgeber unterstützt ? Entweder wirst Du arbeiten müssen oder bekommst ein BV und Deinen Lohn weiter. Danach Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 25.11.2014, 09:04



Antwort auf: 2 Schwangerschaft in ersten Jahr der elternzeit !werde ich weiter unterstützt?

Cooler Arbeitgeber, der einen in der Elternzeit unterstützt. Die allermeisten finden Elterngeld unterstützt deutlich genug... Wenn du für 1 Jahr Elternzeit genommen hast, wirst du ab dem 1. Geburtstag wieder arbeiten gehen müssen. Solltest du dann schwanger sein, musst du zunächst mal trotzdem arbeiten. Solltest du ein BV bekommen, gehst du eben ab Elternzeitende ins BV und bekommst BV-Lohn, dann MuSchu-Geld und dann Elterngeld. Solltest du für die Zeit nach der Elternzeit Teilzeit vereinbart haben, gibts auch nur Teilzeit-Lohn. Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.11.2014, 09:28



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