2. Partnermonat mit Arbeitgeberwechsel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. Partnermonat mit Arbeitgeberwechsel

Hallo zusammen, mir brennt momentan folgender Sachverhalt unter den Nägeln. Ich will diese Woche bei meinem jetzigen Arbeitgeber (AG) für den ersten Lebensmonat (ab Geburt) unseres Kindes die Elternzeit einreichen. Errechneter Geburstermin ist Anfang Januar '14. Es könnte sich in den nächsten Monaten ein AG Wechsel bei mir einstellen, frühstens aber ab 01.04.14. Ich werde bei der Elterngeldstelle 2 Partnermonate aber schon beantragen - 1. LM und 12. LM, da mir diese gesagt haben ich könnte den 12. LM auch vor oder nach verlegen bis zum 14. LM. Muss ich in der Anzeige für die Elternzeit beim jetzigen Arbeitgeber auch schon den 12. LM in dem Schreiben erwähnen oder ginge das auch wieder 7 Wochen vorher falls es nicht klappen würde mit dem Wechsel zu einem neuen AG? Viele Grüße

von babba am 19.11.2013, 07:05



Antwort auf: 2. Partnermonat mit Arbeitgeberwechsel

hallo, bei einem AG muss man sich auf mind. 2 Jahre festlegen, um einen Anspruch auf Verlängerung zu haben. Bei einem neuen Ag müssen Sie neue EZ beantragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2013



Antwort auf: 2. Partnermonat mit Arbeitgeberwechsel

Du musst Dich beim 1. Antrag für die ersten 24 Monate festlegen. Tust Du dies nicht kann der AG eine weiteren EZ ablehnen - muss er aber nicht. Ich würde daher die zwei Monate anmelden, wobei Du zwischen den Monaten KEINEN Kündigungsschutz hast. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 19.11.2013, 08:51



Antwort auf: 2. Partnermonat mit Arbeitgeberwechsel

Hi Sabine, ok dann sollte ich den 1. LM und 12. LM bei meinem jetzigen AG melden. Wie wäre es dann bei dem potentiellen neuen AG mit dem 12. LM? Muss ich nochmals Antrag stellen bei diesem bzw. ich könnte ja dann auch 1 Monat verschieben nach vorne oder hinten? Beide AG sind diesem Thema sehr positiv aufgeschlossen. Viele Grüße

von babba am 19.11.2013, 10:12



Antwort auf: 2. Partnermonat mit Arbeitgeberwechsel

Beim neuen AG musst Du auf jeden Fall auch schriftlich anzeigen dass Du EZ machen willst. Wann Du den Monat machen willst musst Du festlegen wenn Du es anzeigst. Änderungen bedürfen dann immer der Zustimmung des AG. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 19.11.2013, 10:16



Antwort auf: 2. Partnermonat mit Arbeitgeberwechsel

Da du bei der Erstanmeldung von Elternzeit sagen musst, wann du die nächsten 2 Jahre Elternzeit machen möchtest, musst du bei deinem alten AG beide Monate angeben. Kündigst du in der Zwischenzeit, ist eure Vereinbarung hinfällig. Hattest du bis dahin nur 1 Monat Elternzeit, fällt nur der zweite Monat "weg". (Meldest du nur diesen 1 Monat an, muss dein alter AG - wenn du noch dort bleibst - dir den 2. Monat nicht mehr genehmigen.) Beim neuen AG meldest du irgendwann den (für dich zweiten) Elternzeitmonat an (mit einer Frist von 7 Wochen) und legst dich auch dort wieder für 2 Jahre fest. (Du könntest bei deinem neuen AG auch mehr Elternzeit anmelden, bekommst deswegen aber nicht mehr Elterngeld) Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.11.2013, 10:33



Antwort auf: 2. Partnermonat mit Arbeitgeberwechsel

Jetzt habt ihr mich verwirrt. :-) Wenn ich beide Monate anmelde beim jetzigen AG und trotzdem kündige, habe ich dann trotzdem Anspruch auf den 1. Lebensmonat? D.h. ich habe laut Vertrag 3 Monate Kündigungsfrist. Wenn der Wechsel zum 01.04.14 klappt, hieße ich muss im Dezember '13 kündigen. Der erste Elternzeitmonat wäre dann ungefähr von Mitte Dezember bis Mitte Februar je nachdem wie die Kleine kommt und würde parallel zu meiner Kündigungsfrist laufen. Grüße

von babba am 19.11.2013, 10:45



Antwort auf: 2. Partnermonat mit Arbeitgeberwechsel

Korrekt, eine angemeldete Elternzeit wird durch die Kündigungsfrist nicht aufgehoben. Kündigung überreicht im Dez, Vertragsende im April = Elternzeit zB im Jan, Feb oder Mrz möglich (bitte an Lebensmonat anpassen). Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.11.2013, 11:24



Antwort auf: 2. Partnermonat mit Arbeitgeberwechsel

Ok das habe ich dann verstanden und ist gut so auch wenn ich die zwei Monate beim jetzigen AG anmelde. KG Frist 3 Monate zum Monatsende -> eingereicht im Dezember -> 1 Monat Elternzeit -> letzter Arbeitstag 31.03 auch wenn 1 Monat Elternzeit davon

von babba am 19.11.2013, 11:31



Antwort auf: 2. Partnermonat mit Arbeitgeberwechsel

Diese Kurzversion versteh ich nicht so ganz... Kündigung eingereicht im Dezember. dann Elternzeit zB vom 22.12.13 bis 21.01.14 (oder 16.01. bis 15.02.15) Vertragsende am 31.03.14 (oder 28.02.14) Das geht! Was auch ginge: Vertragsende: 31.03.14 Elternzeit: 16.03. - 15.04.14 Wobei man zwar nicht mehr wirklich in Elternzeit ist ab 01.04., Elterngeld bekommt man trotzdem, auch werden weiter die Krankenversicherung usw gezahlt (sofern man Elterngeld bezieht). Gruß Sabine

von SumSum076 am 21.11.2013, 07:12



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