Hallo Frau Bader,
meine Freundinn und ich erwarten unsere Tochter nächsten Jahres am 5. Januar 2014. Wir leben im prinzip in 2 Wohnungen, meiner Eigentumswohnung und ihrer Mietwohnung die ca. 7 km von meiner Entfernt ist, somit pendeln wir jeden Tag, bei sind wir bei mir...mal bei ihr.
Unser Nachwuchs wird bei meiner Freundinn gemeldet. Wie sieht es hier in diesem Fall mit meiner 2 Monatigen Elternzeit aus? Mein Betrieb hat deutlich mehr wie 15 Mitarbeiter und gibt es bereits seit Jahrzehnten. Ich bin geschäftlich viel unterwegs und würde daher meine Elternzeit - Partnerzeit im Juni/Juli 2014 gerne beantragen, jedoch bin ich mir nicht sicher ob das möglich ist, da das Baby bei meiner Freundinn gemeldet ist?
Wie sieht es hier aus, habe ich dennoch eine Chance auf die 2 Monate? Was müsste ich unternehmen, ändern, um problemlos diese zu beantragen?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückinfo und liebe Grüße aus Süddeutschland
von
vwpolo07
am 19.08.2013, 15:28
Antwort auf:
2 Monate Vater - Elternzeit bei getrennten Wohnungen?
Hallo,
man muss mit dem Kind in einem Haushalt leben, um EG zu bekommen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2013
Antwort auf:
2 Monate Vater - Elternzeit bei getrennten Wohnungen?
ok, wäre es möglich das Kind für diese 2 Monate umzumelden? also auf meine Wohnadresse?
Grüße
von
vwpolo07
am 19.08.2013, 16:20
Antwort auf:
2 Monate Vater - Elternzeit bei getrennten Wohnungen?
Wieso zieht man denn da nicht zusammen, wenn ich fragen darf ?
Reine Neugier.
Ansonsten mache doch Deinen Zweitwohnsitz bei der Freundin oder sie ihren Erstwohnsitz bei Dir mit Kind und Zweitwohnsitz ihre Wohnung.
Kindergeld bekommt auch nur der bei dem das Kind gemeldet ist, von daher würde eine Ummeldung wegen Elterngeld einen Rattenschwanz nach sich ziehen.
von
Sternenschnuppe
am 19.08.2013, 16:26
Antwort auf:
2 Monate Vater - Elternzeit bei getrennten Wohnungen?
Ist im Prinzip kompliziert, wie so alles im Leben :-)
ich habe mir vor ca. 2 Jahren eine relativ neue 3 Zimmer Wohnung gekauft, Sie hat sich vor 5 Monaten eine Wohnung gemietet und mit kompletten neuen Möbeln eingerichtet.
Also will keiner seine Wohnung aufgeben.
Geht das so leicht mit dem 1 oder 2 Wohnsitz? Also wenn ich meinen 1 Wohnsitz bei ihr melde und 2 Wohnsitz bei mir zu Hause?
Werde wohl es den Großteil der Zeit bei meiner Freundinn sein, da sie stillt und sich bei Ihr wohler fühlt.
Danke für die Rückinfo und liebe Grüße
von
vwpolo07
am 19.08.2013, 18:05
Antwort auf:
2 Monate Vater - Elternzeit bei getrennten Wohnungen?
Die Eigentumswohnung ist wichtiger als ein Zusammenleben mit der Familie ?
Kannst sie ja auch vermieten ;-)
Dann habt ihr Einnahmen und keine Ausgaben durch doppelte Belastungen.
Solange ihr keine staatlichen Gelder bekommt außer Kindergeld kannst Du Dich da problemlos melden und Deine Wohnung als Zweitwohnsitz haben.
von
Sternenschnuppe
am 19.08.2013, 18:27
Antwort auf:
2 Monate Vater - Elternzeit bei getrennten Wohnungen?
Für die Zeit des Elterngeldes kannst du dich ja bei ihr anmelden.
Das Kind ummelden würde ich nicht, die Familienkasse (Kindergeld) kann schon mal träge sein. ;)
Ansonsten verstehe ich sehr gut, dass ihr eigene Wohnungen habt und würde an eurer Stelle auch nur ungern die Freiheit aufgeben. Manche Familien wollen eben nicht zusammen leben!
von
Pamo
am 21.08.2013, 11:12