Guten Tag Frau Bader, ich arbeite 30h Teilzeit innerhalb von zwei Jahren Elternzeit, die am 28.07.15 endet. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger, ET 23.11.15. Ich habe zwei Möglichkeiten: 1. Die Elternzeit verlängern bis einen Tag vor Mutterschutz und damit dann Vollzeitgehalt als Mutterschutzgeld zu erhalten. Wie hoch aber fällt dann das Elterngeld aus - wird dies auf das Vollzeitgehalt vor meiner ersten Elternzeit berechnet oder auf Basis des Teilzeitgehalts? 2. Ich beende meine Elternzeit zu Ende Juni, also nach 23 Monate und arbeite Vollzeit für mindestens drei volle Monate, was dann auch zur Folge hat, dass ich Mutterschutzgeld als Vollzeitgehalt bekomme. Wie aber wird hier das Elterngeld berechnet - auf Basis der drei Monate Vollzeit plus der Monate Teilzeit? Vielen Dank für Ihren Rat und freundliche Grüße, Britta
von bk11 am 09.04.2015, 10:40