Hallo, zur Zeit befinde ich mich bis zum 26.5 in Elternzeit. Elternzeit hatte ich auf 2 Jahre beantragt und musste wegen eines verspäteten Kitaplatz um 2 Monate schon verlängern. So nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 20.7. Das heißt ich müsste für ca. 5 Wochen wieder arbeiten gehen. Geplant war das ich halbtags arbeiten gehe, jedoch noch nix unterschrieben. Habe ich das recht nochmal meine elternzeit bis zum mutterschutz zu verlängern oder muss ich für die 5 wochen arbeiten gehen? Wenn ja, wie wird sich dann das Mutterschutzgeld berechnen? Ich hoffe es war verständlich :) Viele Grüsse
von BieneMaya007 am 21.01.2015, 21:35