2. Kind kommt in Elternzeit vom 1. Kind - was wo beantragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. Kind kommt in Elternzeit vom 1. Kind - was wo beantragen

Guten Tag, die Elternzeit für das 1. Kind endet Ende 2011, das 2. Kind kommt im Juli 2011. Können Sie mir bitte sagen, ob ich wieder wie beim 1. Kind Kindergeld bei der Kindergeldstelle beantrage sowie Elterngeld bei der Elterngeldstelle sowie den Arbeitgeber informiere - oder muss ich noch mehr beachten, da es das 2. Kind ist und es neue/andere zusätzliche Formalitäten gibt? Vielen Dank! Freundliche Grüße Tanja

von Kleini am 02.03.2011, 23:28



Antwort auf: 2. Kind kommt in Elternzeit vom 1. Kind - was wo beantragen

Hallo, zwischend en EZ gehen Sie ja sicher arbeiten, deshalb gilt alles ganz einfach von vorne. Alles muss neu beantragt werden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2011



Antwort auf: 2. Kind kommt in Elternzeit vom 1. Kind - was wo beantragen

Also Du hättest ja noch 5 Monate "übrig" bis Dezember... die könnteste an die andere EZ dranhängen. GGF bekommst Du auch Geschwistergeld bei Kids unter 3 Jahren LG Peeka

von peekaboo am 03.03.2011, 13:01



Antwort auf: 2. Kind kommt in Elternzeit vom 1. Kind - was wo beantragen

Danke für die Antworten, nein ich gehe nicht arbeiten. Das erste Kind ist jetzt 2 1/4 und das zweite Kind kommt im Juli. Dazwischen arbeite ich nicht, ich bin in Elternzeit.

von Kleini am 05.03.2011, 13:02



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