2.Kind in 2 jähriger Elternezeit geboren.Wieviel Elternegeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2.Kind in 2 jähriger Elternezeit geboren.Wieviel Elternegeld?

Hallo, ich bekomme im April 2014 mein erstes Kind. Mein Lebensgefährte und ich überlegen jetzt 2 Jahre Elternzeit zu nehmen und das Elterngeld zu splitten. Wenn unser 2. Kind in diesen 2 Jahren Elternezeit geboren werden würde, wieviel Elterngeld würden wir dann beim 2.Kind bekommen? Wären es wieder die 65% vom Bruttoeinkommen vor der Geburt des 1.Kindes? Vielen Dank für Ihre Antwort!

von Tüchti am 21.11.2013, 14:35



Antwort auf: 2.Kind in 2 jähriger Elternezeit geboren.Wieviel Elternegeld?

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2013



Antwort auf: 2.Kind in 2 jähriger Elternezeit geboren.Wieviel Elternegeld?

Es gibt auch beim ersten Kind nicht die 65% vom Bruttogehalt. Es sind grob 63% vom Nettogehalt. Beim zweiten Kind... Sind die Kinder ca 1 Jahr und 3 Monate auseinander bekommt man ca das gleiche Elterngeld. Sind die Kinder 1 Jahr und 9 Monate oder mehr auseinander, bekommt man meist nur noch den Mindestsatz - sofern man zwischen den Geburten nicht arbeiten war. Gruß Sabine

von SumSum076 am 21.11.2013, 18:59