2. Kind im Elterngeld-Plus-Bezug, wie viel Elterngeld ist möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. Kind im Elterngeld-Plus-Bezug, wie viel Elterngeld ist möglich?

Hallo Frau Bader! Ich bin total verzweifelt und werde aus allem, was ich im Internet lese einfach nicht schlau. Die meisten Elterngeldrechner sind ungenau und fragen nicht alle wichtigen Informationen ab. Ich wäre unendlich dankbar, wenn sie mir eine Auskunft geben könnten! Ich versuche, meinen Fall so genau wie möglich zu schildern: Mein Sohn wurde am 31.10.2016 geboren. Ich habe am 15. März 2016 meine Teilzeitstelle im öffentlichen Dienst begonnen. Verdienst ca. 1300 brutto. Vorher war ich in Ausbildung und habe studiert, hatte also kein Einkommen. Ich habe dann bis zur Mutterschutzfrist gearbeitet, die am 15. September begann. 8 Wochen nach der Geburt war ich natürlich auch in Mutterschutz, habe also ab dem 01.01.2017 in meiner Teilzeitstelle weiter gearbeitet mit gleichem Verdienst. Ab dem 01.01.2017 habe ich Elterngeld-Plus bezogen, 150 € im Monat. Dies beziehe ich 22 Monate lang, da ich im September und Oktober 2017 Elternzeit genommen habe (also ganz zu Hause geblieben bin) und daher in diesen zwei Monaten Basiselterngeld bekommen habe (ca. 496 €). Mein Partner ist ungefähr in der Hälfte des Jahres 2016 arbeitslos geworden und hat dann bis Anfang Februar Arbeitslosengeld 1 bekommen, ab Februar dann Arbeitslosengeld 2 (was auf unsere Bedarfsgemeinschaft angerechnet wurde), was dann bei Bezug des Elterngeldes-Plus ca. 220 € waren. In meinen beiden Elternzeitmonaten hat er natürlich mehr erhalten, ca. 850 €. Im Nachhinein fanden wir heraus, dass mir vom Basiselterngeld für diese zwei Monate ein Freibetrag von 300 € zugestanden hätte, den wir dann nach Widerspruch auch bekommen haben. Seit dem 09.10.2017 ist mein Partner wieder in Arbeit und wird zunächst monatlich ca. 900 € brutto verdienen (auch er arbeitet Teilzeit). Nun bin ich wieder schwanger. Errechneter Geburtstermin ist der 01.05.2018. Bis zur Mutterschutzfrist, die ca. am 15.03.2018 beginnen wird, werde ich wieder arbeiten. Also von Anfang November bis Mitte März durchgehend. Nach der Geburt und dem Mutterschutz würde ich gerne 6 Monate Elternzeit nehmen (müsste also Basis-Elterngeld beantragen, zumindest für diese 6 Monate) dann kommt mein Großer in den Kindergarten und meine Eltern könnten mir bei der Betreuung des zweiten Kindes helfen, damit ich wieder mindestens Teilzeit arbeiten kann. Ich bin nun völlig verwirrt durch die Angaben im Internet. Welcher Berechnungszeitraum gilt nun für das Elterngeld, das ich für das zweite Kind erhalten würde? Ist es wirklich so, das Bezugsmonate von Eltern-Plus ausgeklammert werden? Dann würden ja wieder nur die sechs Monate vor der Geburt meines älteren Kindes gelten und ich bekäme nur 500 €? Bekomme ich einen Geschwisterbonus? Und fallen die 150 €, die ich ja eigentlich noch bis November 2018 erhalten würde dann weg oder kommen sie zusätzlich drauf? Liebe Grüße, Lilafodo

von Lilafodo am 21.10.2017, 08:31



Antwort auf: 2. Kind im Elterngeld-Plus-Bezug, wie viel Elterngeld ist möglich?

Hallo, 1. Das EG Plus besser vor dem neuen Mutterschutz komplett auszahlen lassen 2. Es zählen die letzten 12 MO. vor der geburt, ausgeklammert werden EG-Monate bis zum 14. LM des Kindes 3. Geschwisterbonus bekommen Sie bis zum 3. Geb von K1 Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.10.2017



Antwort auf: 2. Kind im Elterngeld-Plus-Bezug, wie viel Elterngeld ist möglich?

Vielen Dank für Ihre schnelle und übersichtliche Antwort! Ich wusste gar nicht, dass man sich das Elterngeld auszahlen lassen kann, da fällt mir aber jetzt ein riesiger Stein vom Herzen, dankeschön!

von Lilafodo am 23.10.2017, 20:06



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