Frage: 2. Kind Elterngeld Berechnung

Hallo Frau Bader, Ich möchte wissen wie sich mein Elterngeld berechnet beim 2. Kind. Mein 1. Kind ist am 30.09.15 geboren. Ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen und fange am 30.09.16 wieder an zu arbeiten. Mein zweites Kind würde vorraussichtlich am 21.06.17 auf die Welt kommen. Wie wird mein Elterngeld berechnet? Wie wird der Geschwisterbonus berechnet? Vielen Dank im Voraus.

von lollenchen1984 am 28.09.2016, 15:21



Antwort auf: 2. Kind Elterngeld Berechnung

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2016



Antwort auf: 2. Kind Elterngeld Berechnung

Berechnungsgrundlage bilden 12 Monate vor Beginn Mutterschutz. Gehalt Oktober 16 bis April 17 = 7 Monate + fehlende Monate ersetzen mit Monaten vor Kind 1. Geschwisterbonus gäbe es natürlich auch. Der Elterngeldrechner spuckt konkrete Zahlen aus :-) Viel Erfolg beim Testen in zwei Wochen, weil heute sagt er mit Sicherheit noch nix :-D

Mitglied inaktiv - 28.09.2016, 18:16



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


Berechnung Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei TVÖD - späte Überstundenauszahlung

Sehr geehrte Fr. Bader! ich arbeite im TVÖD und bekomme meine Überstunden immer 2 Monate zeitversetzt - werden dann als Lohnnachverrechnung angegeben, diese Zahlungen erfolgen auch regelmäßig. Ab Mai beginnt mein Mutterschutz, den Überstundenausgleich würde ich zB für März aber erst Ende Mai bekommen, für April dementsprechend im Juni. Werden ...


Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc...


Elterngeld Plus Berechnung

Ich arbeite derzeit Vollzeit und mein monatliches Bruttoeinkommen beträgt 6200 EUR. Ich möchte nach der Geburt schrittweise wieder arbeiten. Zum Beispiel fange ich an, 2 Stunden pro Woche zu arbeiten, und steigere mich dann allmählich, bis das Kind etwa 30 Monate alt ist und wieder Vollzeit arbeite. In dieser Zeit kann ich Elterngeld Plus beantrage...


Berechnung Partnerschaftsbonus-Elterngeld

Das wird wie Elterngeldplus berechnet, ja? Aber leider trotzdem meine Fragen: Berechnungsgrundlage ist ja bei Angestellten das Durchschnittsnetto im Berechnungszeitraum, richtig? Womit wird das aber nach Geburt verglichen? Im entsprechenden Lebensmonat des Kindes habe ich 10 Tage ALG2 bezogen und danach angestellt gearbeitet. Zu meiner Überra...


Elterngeld Berechnung

Hallo Frau Bader, ich habe im Dezember 22 entbunden und bin seither in Elternzeit (Basiselterngeld). Nun steht mein Einstieg im September wieder an, Vollzeit zu den alten Konditionen. Allerdings bin ich nun wieder schwanger und muss, aus gesundheitlichen Gründen, wieder ins Beschäftigungsverbot. Mein voraussichtlicher Termin ist der 28....


Elterngeld - welcher Zeitraum fließt zur Berechnung ein?

Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage zu meinem Elterngeld. Ich beziehe für mein erstes Kind bis Juli 2024 das Basis-Elterngeld und würde gerne ein Gewerbe anmelden. Die Zeit während des Elterngeldbezuges nutze ich, um das Geschäft aufzubauen (Online Werbung schalten, Reichweite erhöhen usw.) um im zweiten Elternjahr wenigstens etwas Geld zu v...


Zuverdienste bis 14. Lebensmo. bei Berechnung Elterngeld Kind 2 berücksichtigt?

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite...


Teilweise BV und Berechnung Elterngeld

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08....